Petr Němec | 22.11.2024
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Zuzana Kalincová | | October 24, 2023
Mutterunternehmen müssen die Kosten für das Halten von Anteilen an Tochterunternehmen nachweisen, und dies sowohl direkte als auch indirekte (Gemeinkosten). Solche Kosten sind immer steuerlich nicht absetzbar.
Für die indirekten Kosten betr. Besitz von Anteilen stehen den Muttergesellschaften zwei Möglichkeiten zur Auswahl, nämlich:
Möchte die Muttergesellschaft daher die Nachbesteuerung von bis zu 5 % der erhaltenen Dividende vermeiden, muss sie nachweisen, dass die tatsächlichen indirekten Kosten niedriger als 5 % waren. Das Gesetz enthält jedoch keine klare Möglichkeit, wie diese Kosten korrekt zu melden und somit der Beweislast in jenen Situationen nachzukommen, wenn die Steuerverwaltung die Berechnungsmethode und Beweisbarkeit in Frage stellt.
Das Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik (im Folgenden „NSS“ genannt) hat sich bereits mehrmals mit der Frage des Nachweises indirekter Kosten im Zusammenhang mit dem Halten von Anteilen an Tochtergesellschaften befasst. In den letzten Tagen fügte es seinen früheren Stellungnahmen eine weitere hinzu, in der es insbesondere betonte, dass es für die Muttergesellschaft notwendig sei, alle indirekten Kosten und nicht nur einige davon nachzuweisen, einschließlich der Methode, wie sie zu dem Ergebnis gelangt sei. Wenn das Unternehmen für einige Kosten einen Koeffizienten oder Algorithmus verwendet, auf dessen Grundlage es nur einen Teil der Kosten als steuerlich nicht absetzbar feststellt (z.B. die Gesamtkosten des „Hauptsitzes“, die es dem Besitz von Anteilen nur teilweise zuordnet), ist es erforderlich, dass seinerseits auch diese Vorgänge im Detail erläutert werden. In dem Urteil warf das NSS-Gericht dem Steuerzahler außerdem vor, dass er seine Behauptungen im Laufe des Verfahrens geändert, die Kosten zwar berechnet, deren Nachweise jedoch auf Aufforderung nicht belegt und die einzelnen Berechnungsschritte nicht erläutert habe.
Obwohl das NSS-Gericht zugibt, dass es schwierig ist, die genaue Höhe der indirekten Kosten zu bestimmen, verlangt es, dass Steuerzahler immer klarstellen können, auf welchen wirtschaftlichen Kriterien sie
die Berechnung basieren. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Kostenarten zu prüfen, seien es Gehaltskosten für das Management oder z.B. Wirtschaftler und Buchhalter, Kosten für die Wirtschaftsprüfung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen oder andere allgemeine Beratungen, Telefonate, Raummiete usw.
Aus dem Vorbezeichneten ergibt sich, dass eine sorgfältige Erfassung der indirekten Kosten, die mit dem Halten von Anteilen an Tochtergesellschaften verbunden sind, für die Tragung der Beweislast von entscheidender Bedeutung ist. Darüber hinaus kann es zu Vergeltungsmaßnahmen im negativen Sinne für Unternehmen kommen, wenn sie die indirekten Kosten nicht bereits in der ordnungsgemäßen Steuererklärung, sondern erst nach Beginn der Steuerprüfung ermitteln.
Wenn Sie Zweifel an der Methodik zur Ermittlung und Erfassung indirekter Kosten haben und möchten Sie
ev. Anfechtung Ihrer Berechnungen seitens der Steuerverwaltung vermeiden, kontaktieren Sie uns
und wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen.
Autor: Zuzana Kalincová, Kristýna Bardonová