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Aufgrund der aktuellen Situation bei der Anzahl der Coronavirus-Infektionen hat die Allgemeine Krankenkasse der Tschechischen Republik (VZP) eine Notfallmaßnahme erlassen, die eine neue Art des Testens mit Antigen- und PCR-Tests ermöglicht. Die Neuerung ist eine Reduzierung des Anspruchs auf einen Antigentest von den ursprünglich alle drei Tage gezahlten Tests. Jetzt hat der Versicherte Anspruch auf einen Antigentest pro Woche. VZP ändert auch die Regeln für PCR-Tests, die bisher nur für Personen mit einer ärztlichen Verschreibung verfügbar waren oder die den PCR-Test selbst bezahlen mussten. Derzeit kann ein Versicherter zwei PCR-Tests pro Monat nutzen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Testinteressenten müssen ihre Krankenversicherungskarte oder ein Ersatzdokument vorlegen. Die Tests können ohne ärztliche Verschreibung auf der Grundlage einer direkten Bestellung bei einer bestimmten Sammelstelle durchgeführt werden. Über die Ergebnisse des COVID- 19-Tests wird nach der Auswertung ein Zertifikat ausgestellt. Die Liste der Probenahmestellen ist auf der Website des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik veröffentlicht: https://koronavirus.mzcr.cz/testovani/
Laut dem Direktor der VZP Zdeněk Kabátek werden auch die Versicherten, die die erste und zweite Dosis des Impfstoffs erhalten haben, ihre Tests abgedeckt haben. Wenn ein Testinteressent den Anspruch auf alle vier Antigentests und zwei PCR-Tests, die von der Versicherung übernommen werden, ausgeschöpft hat, muss der Versicherte für weitere Tests selbst aufkommen. Es wurde jedoch noch kein Bulletin des Gesundheitsministeriums herausgegeben, der den Preis für die Tests bestimmen würde. Der geschätzte Preis für den PCR-Test sollte etwa 350,- CZK und für den Antigentest 200,- CZK betragen.