Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Petra Čechová | | May 27, 2021
Am 21. April 2021 wurde von der Europäischen Kommission der Entwurf der neuen Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen(Corporate Sustainability Reporting Directive-CSRD) verabschiedet. Dies ist eine Erweiterung der bereits bestehenden Richtlinie 2014/95/EU - Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die Regeln für die Offenlegung von nichtfinanziellen und Diversität betreffenden Informationen durch bestimmte große Unternehmen festlegt. Die Übersetzung in alle europäischen Amtssprachen wird bis Ende Mai 2021 erwartet.
Die Europäische Kommission arbeitet seit langem an der Entwicklung der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen durch bestimmte Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Die derzeit geltende Richtlinie 2014/95/EU (NFRD) verpflichtet große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern (einschließlich Banken, Versicherungen, börsennotierte Unternehmen oder andere Unternehmen, die nach lokalem Recht als Unternehmen von öffentlichem Interesse bezeichnet werden), Informationen über die Haltung des Unternehmens gegenüber der Umwelt, über soziale Belange und die Behandlung von Mitarbeitern im Unternehmen und die Achtung der Menschenrechte, über Maßnahmen zur Förderung des Kampfes gegen Korruption und Bestechung und nicht zuletzt Informationen über die Struktur der Vorstandsmitglieder des Unternehmens in Bezug auf Gender, Alter, Ausbildung und beruflichen Werdegang bereitzustellen/zu veröffentlichen. Dies sind im Wesentlichen die Informationen, die große Unternehmen in ihre Jahresberichte aufnehmen mussten, um die Anforderungen des Buchhaltungsgesetzes (in das diese europäische Richtlinie aufgenommen wurde) zu erfüllen.
Die neue CSRD erweitert den Kreis der wirtschaftlichen Einheiten, die zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen über das Unternehmen verpflichtet sein werden. Dies wird alle großen Unternehmen auf lokaler Ebene umfassen (nach der NFRD-Richtlinie war es möglich, auf konsolidierter Ebene für die gesamte Unternehmensgruppe zu berichten), die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen.
Bedingungen, deren Erfüllung die Verpflichtungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen begründet:
- Anzahl der Mitarbeiter übersteigt 250,
- Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro,
- Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro,
- öffentlich gehandeltes Unternehmen (gilt nicht für Kleinstunternehmen (sog. Mikrounternehmen)).
Für den Fall, dass ein mittleres oder kleines Unternehmen eine der Bedingungen erfüllt, sieht die Richtlinie eine Frist von drei (3) Jahren vor.
Das Inkrafttreten der neuen Richtlinie ist noch nicht genau festgelegt, da es nun vom Gesetzgebungsverfahren abhängt. Es wird jedoch erwartet, dass die ersten gemeldeten Daten die Daten für das Jahr 2023 sein könnten.
Quelle: Corporate sustainability reporting | Evropská komise (europa.eu)
(https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_cs)