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Zuzana Kalincová | July 29, 2022

Neuigkeiten im Bereich Doppelbesteuerungsabkommen

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Katar

Am 21. Juni 2022 wurde ein Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung im Einkommensteuerbereich und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und der Umgehung von Steuerpflichten zwischen der Tschechischen Republik und Katar unterzeichnet, das die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit Katar durch Stärkung der Rechtssicherheit von den im letztgenannten Vertragsstaat wirtschaftliche Tätigkeiten ausübenden Unternehmen sicherstellen soll.

Das Abkommen zur Regelung der Besteuerung einer in einem Staat ansässigen Person, die jedoch ihre Einkünfte in dem anderen Vertragsstaat erzielt, basiert auf dem Musterabkommen von OECD und von UN, wobei es jedoch auch die nationale Gesetzgebung beider Länder widerspiegelt. Im Gegensatz zum

Musterabkommen gelten aber auch ein Verkaufsort, eine Farm oder eine Plantage als eine Betriebsstätte betrachtet. Eine Übersicht der sich aus dem Abkommen ergebenden Parameter aus Sicht der Entstehung einer Betriebsstätte und der Besteuerung von Einnahmen aus Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Entstehung einer Betriebsstätte 
bei Bau- und Montagevorhaben 
Dauer über …Monate
Entstehung einer Betriebsstätte 
bei sonstigen Dienstleistungen
Dauer über … Monate
(im beliebigen … 
-monatigen Zeitraum
 Maximalsatz im Quellenstaat 
Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
6 6 (12) 5% --- 10%

Quelle: Senatspresse Nr. 269/0.

Der Regierungsentwurf zur Vorlage des DBAs zum Zustimmungsvotum mit Ratifizierung wird in erster Lesung in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 7. Juli 2022 verhandelt.

Novellierung von Abkommen mit Spanien und China

Am 13. Juni 2022 wurde eine Mitteilung über das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Tschechischen Republik und Spanien herausgegeben, die vor allem Artikel 25 des Abkommens über die Beilegung von (Streit-)Fällen durch Vereinbarung ändert. Eine Person, die der Ansicht ist, dass eine Maßnahme zu einer  diesem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung führt, hat die Möglichkeit, den Fall bei der zuständigen Behörde des Vertragsstaats einzureichen, jedoch jetzt mit einer eingeschränkten Frist von 3 Jahren ab Bekanntgabe der Maßnahme. Wird der Widerspruch als berechtigt erachtet, kann der Fall nach Vereinbarung mit der Behörde des anderen Vertragsstaates behandelt werden. Jedwede getroffene Vereinbarung wird unbeschadet etwaiger Fristen in den nationalen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten getroffen. Dies gilt für die zum 1. Juli 2022 oder später eingereichten Fälle. 

Außerdem wurde ein Abkommen-Missbrauch-Paragraf eingefügt, der es unmöglich macht, Vorteile aus dem Abkommen zu erlangen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Erbringung des Vorteils dem Zweck und Ziel des Abkommens entspricht. Die gleiche Bestimmung gegen Missbrauch des Abkommens wurde auch in das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Volksrepublik China durch Mitteilung vom 21. Juni 2022 eingefügt. 

Für weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen oder anderen internationalen Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an unsere Steuerabteilung.

Autor: Zuzana Kalincová, Tereza Koleňáková