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Milan Kolář | December 22, 2016

Neuigkeiten von der elektronischen Erlöserfassung

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Anfang Dezember 2016 wurde ein System in Betrieb gesetzt, über das mehr als ein Jahr viel diskutiert wurde, und zwar sowohl in der Politik, als auch in der Fachöffentlichkeit. Nach der Kontrollmeldung stellt die elektronische Erlöserfassung (nachfolgend „EET“) für die inländischen Unternehmer im Jahr 2016 bereits die zweite wichtige Neuigkeit dar. Viele Menschen, die seit Dezember ein Restaurant besucht haben oder Unterkunftsdienstleistungen in Anspruch genommen haben, haben bereits eine Erfahrung mit EET gemacht. Auch die Restaurant- und Gasthausbesitzer gewöhnen sich bereits nach und nach auf den Betrieb mit EET. Es ist nicht verwunderlich, dass seitens der Unternehmer, die von EET „betroffen“ sind, eher Kritik zu hören ist, wobei seitens des Finanzministeriums (nachfolgend als „Ministerium“) die Funktionsfähigkeit des Systems und die gute IT-Lösung gelobt werden.
Nach den ersten zwölf Tagen des Betriebs von EET hat die Finanzverwaltung ca. 31 Millionen Quittungen von 40 Tausend registrierten Subjekten erhalten. Die durchschnittliche Antwort auf eine empfangene Datennachricht waren etwa 0,082 Sekunden, was sicherlich alle überrascht hat, die nach den Erfahrungen mit dem Fahrzeug- und dem Sozialgeldregister die Funktionsfähigkeit des Systems angezweifelt haben. Zu Zweifeln hat auch das alte Informationssystem der Finanzverwaltung beigetragen, das nach der Ausweitung von EET auf alle Tätigkeitsbereiche täglich sogar einige Millionen von Quittungen bearbeiten werden muss. Wie es in der Tat in einigen Jahren sein wird, zeigt sich mit der Zeit, momentan kann festgestellt werden, dass EET technisch nicht den anderen misslungenen staatlichen Projekten gefolgt hat, obwohl es bereits am Anfang einige technische Schwierigkeiten gab.

Seitens der Betreiber der betroffenen Unternehmen sind intensiver die Stimmen zu hören, dass EET für sie aufgrund der Zunahme der administrativen Belastung das wirtschaftliche Ende bedeuten kann. Gemäß der Gesellschaft Pilsner Urquell und der Vereinigung von Hotels und Restaurants wird dies einen deutlichen Rückgang der Anzahl der Kneipen und Restaurants bedeuten. Der administrative Aufwand, der mit EET und mit der Einstellung des Systems verbunden ist, ist wirklich aufwändig. Nach dem Jahresbeginn, wenn sich die Unternehmer gewöhnen und ihre Systeme und Buchhaltungssoftware an die Kontrollmeldung anpassen mussten, handelt es sich hiermit um ein weiteres Instrument, das ihnen Sorgen macht. Obwohl das Ziel von EET für die Öffentlichkeit nützlich sein kann und mit der Erhöhung der erhobenen Mittel begründet wird, die nachfolgend dort verwendet werden, wo dies am notwendigsten ist, tragen zur Einhaltung dieses Ziels insbesondere Unternehmer mit der Investition ihrer freien Zeit ins Einstudieren und ins Einführen von EET in den Betrieb bei. Allerdings, genauso wie die Politik in Gegner und Anhänger der EET aufgeteilt ist, gibt es auch unter den Unternehmern solche, die EET begrüßen und sich von ihr den Ausgleich der Geschäftsbedingungen versprechen.
Kurz vor Beginn von EET wurden zwei Ausnahmen im System vorgeschlagen, die einige Koalitionspartner nicht wollten, die jedoch die Unternehmer sehr begrüßt haben. Von der EET sollten: (i) einige Erlöse, die mit Zahlungskarten und (ii) die Erlöse der Steuerzahler mit einer Steuerpauschale und den jährlichen Einnahmen bis zu 250 Tsd. CZK ausgeschlossen werden. Soweit gibt es diese Ausnahmen nur in Form eines Entwurfs, deswegen können sie noch nicht angewendet werden.

Der Ausschluss der Zahlungskarten wird vom Ministerium eher als eine Klarstellung der Auslegung des Gesetzes als eine Ausnahme von EET vorgestellt. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Gesetzes über EET wurde darüber diskutiert, warum auch die mit den Zahlungskarten durchgeführten Zahlungen erfasst werden, wenn es das Ziel des Gesetzes ist, insbesondere die Erlöse in bar, bei denen die Rate der Rückverfolgbarkeit sehr niedrig ist, zu erfassen. Die Finanzverwaltung hat damals damit argumentiert, dass die Erlöse über die Zahlungskarten in Steueroasen geleitet werden können, was nur schwer zurückzuverfolgen wäre, oder dass die Anwendung von EET bei Kunden zur Abwendung von der Kartenzahlung führen könnte (mit dem Ziel, eine Quittung für die Quittungslotterie zu erhalten). Wie auch immer: die ursprüngliche Absicht war es Ende November, den Ausschluss der Erlöse, die (i) mit Zahlungskarte im Internet oder (ii) ohne einen persönlichen Kontakt zwischen dem Kunden und dem Händler (die meisten E-Shops) durchgeführt werden, von EET vorzuschlagen.

Die zweite Ausnahme schließt von EET die Einkommensteuerzahler aus, die mit dem Steuerverwalter die Steuer als Pauschale vereinbart haben und deren jährliches Einkommen 250 Tsd. CZK nicht übersteigt. Die Ausnahme richtet sich an "Kleinunternehmer", die die Möglichkeit haben werden, mit dem Steuerverwalter die Steuer als Pauschale zu vereinbaren, und die Verpflichtung zur Erfassung deren Erlöse in EET somit verlieren. Für Steuerzahler mit einer Pauschalsteuer wird die Steuerpflicht nicht auf der Grundlage deren tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, sondern mit dem Steuerverwalter auf der Grundlage der Schätzung der Einnahmen vereinbart. Es wird möglich sein, eine Ausnahme erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzespakets mit Änderungen im Steuerrecht, das ab April 2017 wirksam werden sollte, anzuwenden. Die Steuerzahler, bei denen die Verpflichtung zur Erfassung der Erlöse früher entsteht, werden die Erfassung fortsetzen, und erst nach dem Inkrafttreten des Steuerpakets werden sie einen Antrag auf die Bemessung der Steuer mittels eines Pauschalbetrags einreichen können und so eine Ausnahme erhalten.

Mit EET ist auch die vorbereitete Quittungslotterie verbunden, deren Ziel es ist, die Menschen zur Übernahme von Quittungen von Unternehmern zu motivieren und mittels des Informationssystems des Steuerverwalters deren Erfassung zu überprüfen. Nach Angaben des Finanzministeriums der Tschechischen Republik werden jährlich Geld- und Sachpreise von 65 Mio. CZK vergeben, und monatlich werden etwa 20 bis 30 Tsd. Preise vergeben. Mit dem Start der Lotterie wird Mitte 2017 gerechnet, und für die Verwaltung der Lotterie läuft zurzeit ein Auswahlverfahren.

Das Thema EET wird im Jahr 2017 ein umstrittenes Thema sein, ein Grund für den Streit und auch ein Instrument für Wahlpräferenzen. Das Interesse wird mit dem sich nähernden Tag der Inbetriebnahme von EET für Einzel- und Großhandel, aber auch mit den ersten Kontrollen bei Steuersubjekten und mit den damit verbundenen Sanktionen ansteigen. Wir werden die Neuigkeiten in diesem Bereich weiterhin verfolgen und werden Sie darüber im Newsletter auf unserer Webseite informieren. Sprechen Sie uns gern bei Ihrem Interesse für eine Konsultation zu diesem Thema an.