Jana Shumakova | 12.11.2024
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Gemäß der Verordnung Nr. 398/2023 Slg. erfolgen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 Änderungen der Reisekosten-Erstattungssätze für das Jahr 2024. Das Finanzministerium der Tschechischen Republik hat außerdem eine neue Verordnung Nr. 341/2023 Slg. zur Änderung der ausländischen Verpflegungspauschalsätze bei einigen Ländern für das Jahr 2024 erlassen. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht der aktuell gültigen Pauschalsätze für 2024, einschl. eines Vergleichs mit den Sätzen des Vorjahres, vorbereitet.
Erhöhung der Sätze für inländische Verpflegungspauschalen für das Jahr 2024
Grunderstattung für 1 Km Fahrt und Treibstoffpreise
Im Jahr 2024 beträgt der Grunderstattungssatz für 1 km Fahrt 5,60 CZK/Km (für 2023 waren es 5,20 CZK/km)
und die Kraftstoffpreise gemäß § 158 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuchs sind wie folgt:
Ausländische Verpflegungspauschale
Auch bei den Auslandsreisekostenerstattungen kam es ab dem 1. Januar 2024 zu einer Erhöhung einiger Sätze, zum Beispiel: