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Petra Čechová | April 9, 2024

NI-70 Latente Steuer und Wechselkursdifferenzen sind von der Besteuerung ausgeschlossen

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Im Laufe des Monats März 2024 genehmigte der Nationale Buchungsrat (im Folgenden „NÚR“ genannt) einen Auslegungsentwurf zum Bereich der latenten Steuern und der von der Besteuerung ausgeschlossenen Wechselkursdifferenzen für das externe Stellungnahmeverfahren.

Dieser Auslegungsvorschlag reagiert auf die in dem Einkommensteuergesetz vorgesehene Möglichkeit, ein Steuersystem zu wählen, bei dem der Steuerpflichtige ausgewählte Wechselkursdifferenzen von der Einkommensteuerbemessungsgrundlage ausschließt. Aus buchhalterischer Sicht entstehen Kursdifferenzen für Forderungen/Schulden, die als Aufwendungen/Erlöse bilanziert werden und Teil des buchhalterischen Wirtschaftsergebnisses sind. Durch die Anwendung der gegebenen Steuerregelung wird es jedoch in der Buchhaltung zu einer vorübergehenden Differenz zwischen dem buchhalterischen und dem steuerlichen Wert der Forderung/Schuld kommen. Die Auslegung löst somit die Frage der Bildung und des Ausweises latenter Steuern aus diesem Titel.

Den vollständigen Text des Interpretationsentwurfs finden Sie unter dem Link: NI-70.pdf (nur.cz)

Nun hat die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu der NI-70-Interpretation bis zum 30. April 2024 Stellung zu nehmen. 2024. Anschließend werden externe Kommentare berücksichtigt und als Ergebnis wird die endgültige Form dieser Interpretation erfolgen.

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