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Die Abgeordneten haben im zweiten Versuch am 15. Dezember 2020 im Gesetzgebungsnotstand die Novelle der Verbrauchsteuer verabschiedet, die es mit Wirkung ab dem 1.1.2021 den Brauereien in begründeten Fällen ermöglicht, das nicht verbrauchte, zur Entsorgung oder zur Verarbeitung bestimmte Bier in die Phase der bedingten Befreiung von der Steuer zurückzusetzen, und zwar dauerhaft. Dies war angesichts der Corona-Krise gesetzlich nur bis Ende 2020 möglich. Begründete Fälle müssen für die Steuerverwaltung belegt werden, und dann sollte den Brauereien ein Anspruch auf die Rückerstattung der abgeführten Verbrauchsteuer entstehen. Mehr dazu finden Sie hier.