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Roman Burnus | December 6, 2022
Ab 1. August 2022 gelten neu einige Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs (im Folgenden „AGB“) nicht mehr, nämlich für Fahrer im internationalen Straßenverkehr. Dies ist eine Einschränkung einiger arbeitsrechtlicher Normen für Fahrer, die von ihrem Arbeitgeber aus einem anderen EU-Staat in die Tschechische Republik entsandt wurden.
Aufgrund der Gesetzesänderung gilt nicht für Fahrer § 319 AGB. Dabei handelt es sich um Regelungen zur Mindesturlaubsdauer, zur Höchstarbeitszeit und zum Mindestlohn gem. AGB. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Fahrer, die von ihrem Arbeitgeber (Beförderer aus einem anderen Mitgliedstaat) zur Arbeitsausübung im Rahmen einer grenzüberschreitenden Leistungserbringung auf das Gebiet der Tschechischen Republik entsandt werden. Darüber hinaus haben Spediteure, deren Fahrer eine der definierten Transportarten durchführen, die Möglichkeit, die Anwendung des genannten Absatzes zu vermeiden.
Unter definierten Transportarten werden diejenigen verstanden, wenn der Fahrer ausschließlich bilaterale Straßengütertransporte für fremde Bedürfnisse, geplante, gelegentliche persönliche oder internationale Shuttle-Transporte realisiert. Das heißt Transporte, bei denen sich der Start- und Zielort auf dem Territorium zweier Staaten befinden und gleichzeitig der Beförderer in einem von ihnen ansässig ist.
Außerdem handelt es sich um Transporte, bei denen eine sogenannte Nebentätigkeit ausgeübt wird. Die Tschechische Republik ist also nicht der Ausgangs- bzw. Zielort des Transports, sondern es erfolgt hier das Be- oder Entladen von Gütern oder Aussteigen von Passagieren. Damit es sich um eine zusätzliche Tätigkeit handelt, muss der Spediteur mindestens 1 zusätzliche Tätigkeit während des Frachttransports zum Bestimmungsort durchführen, bzw. er bei der Rückkehr zum Ausgangspunkt mindestens 2 zusätzliche Aktivitäten ausführen kann. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt, bis 2. August 2023. Danach können nur noch Fahrer zusätzliche Tätigkeiten ausführen, deren Fahrzeuge mit intelligenten Tachographen ausgestattet werden.
Das AGB gilt für Kraftfahrer weiterhin in vollem Umfang, wenn sie sogenannte Drittlandtransporte oder Kabotage durchführen. Dies ist der Transport von Tieren, Sachen oder Personen innerhalb des Staates, wohin er entsandt wurde oder zwischen 2 Staaten, in denen er keinen Sitz hat. In einer solchen Situation gelten die gleichen Bedingungen wie für Arbeitnehmer tschechischer Arbeitgeber.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt bei der Polizei der Tschechischen Republik. Sie kann vom Fahrer die Vorlage von Dokumenten, die den im Rahmen des internationalen Straßentransports durchgeführten Transport nachweisen, sowie eine Aufzeichnung der Lenkzeit, Sicherheitspausen und Ruhezeiten verlangen.
Autor: Roman Burnus, Valérie Kovářová