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| March 25, 2025

NSS-Rechtsprechung zu Verrechnungspreisen: Verluste und mögliche Steuerauswirkungen innerhalb von Unternehmensgruppen

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Da die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen näher rückt, ist es wichtig, sich die Rechtsprechung des Obersten Verwaltungsgerichts (NSS) im Bereich der Verrechnungspreise für die sog. Anordnungen der Muttergesellschaft in Erinnerung zu rufen. Die jüngste Entscheidung des NSS-Gerichts in diesem Zusammenhang befasste sich mit der Problematik verlustbringender Unternehmen innerhalb von Unternehmensgruppen und dem Einfluss der Muttergesellschaft auf diese Verluste. Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte die Steuerverwaltung die Preispolitik eines seit langem verlustbringenden Handelsunternehmens in Zweifel und stellte fest, dass dessen Muttergesellschaft in die Preispolitik des Unternehmens gegenüber unabhängigen Kunden eingegriffen und die Steuerbemessungsgrundlage entsprechend angepasst hatte. Das NSS-Gericht bestätigte die Entscheidung der Steuerverwaltung.

Für Steuerpflichtige ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Steuerverwaltung auch Transaktionen mit nicht verbundenen Unternehmen als geführt einstufen kann, wenn deren Bedingungen von einem anderen verbundenen Unternehmen, typischerweise der Muttergesellschaft, bestimmt wurden. Die Umstände solcher Transaktionen unterliegen dann den Bestimmungen § 23 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes.

Argumente des Steuerverwalters

Der Steuerverwalter begründete seine Position im vorliegenden Fall mit folgenden Tatsachen:

  • Die Verluste des Unternehmens entstanden durch die falsche Festlegung von Einkaufs- und Verkaufspreisen, sowohl bei unabhängigen Lieferanten als auch bei Warenkäufern. An der Aushandlung dieser Preise war die Muttergesellschaft direkt beteiligt.
  • Damit das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit trotz langfristiger Verluste fortsetzen konnte, finanzierte die Muttergesellschaft es mit Darlehen mit nicht standardmäßigen Rückzahlungsmethoden.

Die Steuerverwaltung schloss auf Grundlage von § 23 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes, dass eine Dienstleistung einer Handelsgesellschaft im Auftrag der Muttergesellschaft vorliege. Diese Dienstleistung bestand im unrentablen Verkauf von Waren unterhalb der Höhe der eigenen Verkaufskosten. Im oben genannten Fall hätte der Verlust des Unternehmens um die Zahlung für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung eines unrentablen Verkaufs ausgeglichen werden müssen, die ein unabhängiges Unternehmen, nach Ansicht der Steuerverwaltung, auf der Grundlage des Fremdvergleichsgrundsatzes erhalten hätte. Allerdings lag im Falle der untersuchten Gesellschaft kein Ausgleich für die genannte unrentable Verkaufsleistung vor, was die Steuerverwaltung durch einen Vergleich mit der Rentabilität der Geschäftstätigkeit vergleichbarer unabhängiger Gesellschaften nachwies. Der Grund für die festgestellte Differenz wurde der Steuerbehörde nicht ausreichend dokumentiert, weshalb die Steuerbemessungsgrundlage der Gesellschaft angepasst wurde.

Folgen für Steuerzahler

Steuerzahler in multinationalen Unternehmensgruppen müssen bedenken, dass Transaktionen mit unabhängigen Unternehmen auch Auswirkungen auf die Verrechnungspreise haben können, wenn die Bedingungen vom Konzern diktiert wurden. Dies kann auch potenzielle Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer haben, da die Finanzierung des Verlusts als Teil der Vergütung für die erbrachten Leistungen oder direkt für Zahlung für eine separate Dienstleistung angesehen werden kann, die in diesem Fall aus dem Verzicht auf Rechte an den verkauften Waren besteht.