Jan Nešpor | 14.1.2025
Bauverfahren - wenn nicht digital, so doch schneller?Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Karel Nejtek | May 3, 2022
Die etwa einjährige Änderung des Gesetzes Nr. 37/2021 Slg., über die Evidenz der wirtschaftlich Berechtigten (im Folgenden als „Gesetz über das Register der wirtschaftlich Berechtigten“) hat die Pflichten des Treuhänders in Bezug auf das Register der wirtschaftlich Berechtigten erheblich geändert. Interessant ist die Frage nach der (Nicht-) Öffentlichkeit einiger solcher Daten. Welche Treuhandfondsdaten sind für alle zugänglich und für welche ist der Zugriff gesetzlich eingeschränkt?
Als wirtschaftlich Berechtigte (tatsächliche Eigentümer) eines Treuhandfonds bezeichnet der Gesetzgeber alle Personen, die unmittelbar oder mittelbar einen entscheidenden Einfluss auf diesen Treuhandfonds ausüben oder Einnahmen aus seiner Verwaltung beziehen.
Gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes über das Register der wirtschaftlich Berechtigten werden als wirtschaftlich Berechtigte eines Fonds immer, d.h. unabhängig von der Ausübung eines maßgeblichen Einflusses oder den Einkünften aus der Verwaltung des Fonds, folgende Personen eingetragen:
Neben dieser formalen Definition ist immer auch die materielle Komponente des wirtschaftlich Berechtigten zu prüfen. Damit meinen wir:
Pflichtangaben, die in das Register der wirtschaftlich Berechtigten eingetragen werden müssen, sind:
Denken Sie daran, dass alle obligatorischen Daten auch fünf Jahre nach Beendigung des Treuhandfonds verfügbar sind, einige davon öffentlich, einige nicht öffentlich; wir werden
die Aufteilung in den nächsten Zeilen erläutern.
Die Daten, auf die jeder zugreifen kann, der das Register der wirtschaftlich Berechtigten einsieht, spiegeln die Öffentlichkeit der Daten im Register der Treuhandfonds wider. Natürlich wäre es sinnlos, wenn dieselben Daten in einem Register öffentlich wären und in einem anderen nicht. Sie stehen kostenlos zur Verfügung und unterliegen keiner Registrierung.
Konkret handelt es sich um folgende Angaben:
Im Register der wirtschaftlich Berechtigten sind auch der Öffentlichkeit nicht zugängliche Angaben erfasst. Bei der Einsicht in die Evidenz würden gewöhnliche Benutzer Folgendes nicht finden:
Gleichzeitig ist es dem Treuhänder oder dem wirtschaftlich Berechtigten möglich, dem Gericht die Nicht-Offenlegung von Daten über ungerechtfertigt wirtschaftlich Berechtigte vorzuschlagen, sofern dem kein öffentliches Interesse entgegensteht; das Gericht wird einem solchen Antrag in der Regel entsprechen.
Aber auch nicht-öffentliche Daten können unter bestimmten Bedingungen von einer der folgenden Behörden bezogen werden:
Neben diesen Behörden kann ein Kreisgericht bzw. das Stadtgericht in Prag einen Teilauszug mit Daten über wirtschaftlich Berechtigte eines Treuhandfonds jeder Person gestatten, die:
Wenn Sie an diesem Thema interessiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Autor: Karel Nejtek