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Die Europäische Union hat sich infolge der drohenden negativen Auswirkungen des Klimawandels als Ziel eine wesentliche Senkung der schädlichen Wirkungen auf die Umwelt gesetzt. Nach den ambitionierten Plänen sollten die Emissionen der Treibhausgase bis 2030 um 55% abgebaut werden, oder die klimaneutrale Umwelt soll bis 2050 erzielt werden.
Ein wichtiges Mittel dazu sind die sog. Umweltsteuern. Diese Steuern werden bei Quellen angewandt, die eine wesentliche Umweltbelastung darstellen, und zwar in den Bereichen Energien, Verkehr oder Verschmutzung der natürlichen Ressourcen. Die gezielte Einführung dieser Steuern wird sich in der Erhöhung der Preise der jeweiligen Rohstoffe/Waren widerspiegeln, was zur Senkung der Nachfragen nach ihnen und zur Suche nach alternativen Quellen, die umweltfreundlicher sind, beiträgt.
Einen weiteren Beitrag der Umweltsteuern sieht die Europäische Union darin, dass die erhobenen Finanzmittel zur Beseitigung von negativen Auswirkungen der jetzigen COVID-19 Pandemie oder zur Minderung von anderen Steuern dienen können.
Laut der Europäischen Union sollen die notwendigen Umweltsteuern so angewandt werden, dass ihre Auswirkung möglichst die Verbraucher betreffen und denen am meisten hilft, die von der Verschmutzung am meisten betroffen sind (oft sind dies die Haushalte mit wenig Geld).
Zurzeit werden die Umweltsteuern auf der Grundlage der EU-Richtlinie erhoben, die die Umweltsteuern für Erdgas, feste Brennstoffe und Strom einführt. Die Tschechische Republik hat diese Richtlinie mittels der Einführung der Umweltsteuern ab dem Jahre 2008 umgesetzt.
Die neuste Fassung der Richtlinie aus dem Jahre 2003 entspricht auf keinen Fall dem jetzigen Umweltschutzbedarf. Dies ist zum Beispiel an der Befreiung von Steuern der Kraftstoffe für den internationalen Flug- und Schiffstransport sichtbar, die mit den jetzigen Zielen der Europäischen Union im Widerspruch steht. Weitere Schwierigkeiten gibt es bei der Regulierung der minimalen Steuersätze.
Die Europäische Kommission befasst sich zurzeit mit der Überarbeitung der genannten Mängel der Richtlinie, um sie den jetzigen Zielen der Bekämpfung des Klimawandels anzupassen. Daher ist es zu erwarten, dass der Gegenstand und die Steuersätze der Umweltsteuer angepasst werden. Diese Änderungen werden die Novellierung von tschechischen Rechtsvorschriften und der Besteuerung in der Tschechischen Republik bringen.