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Ab 2022 müssen Selbstständige mit dem Pauschalmodus höhere Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Wie bisher wird die kombinierte monatliche Zahlung eine Mindestprämie für die Krankenversicherung in Höhe von 2 627 CZK, eine um 15% erhöhte Mindestprämie für die Sozialversicherung, d.h. 3 267 CZK, und eine Einkommensteuer von 100 CZK umfassen. Somit werden die Steuerpflichtigen im Jahr 2022 Vorschüsse in Höhe von 5 994 CZK pro Monat zahlen. Diese monatlichen Zahlungen können für mehrere Monate im Voraus oder sogar für das ganze Jahr bezahlt werden. Der größte Vorteil der Eingabe kann darin bestehen, drei Zahlungen zu einer zusammenzuführen oder das Risiko ev. Kontrolle seitens des Finanzamts zu verringern.
Die derzeitigen Steuerpflichtigen im Pauschalsteuermodus, die auch die Bedingungen für 2022 erfüllen, müssen die Höhe des monatlichen Vorschusses auf 5 994 CZK schon mit der Januar-Zahlung ändern. Tritt ein Selbständiger im Januar 2022 in die Pauschalbesteuerung ein und meldet er bis zum 10.01.2022 dem Steuerverwalter den Eintritt in die Pauschalbesteuerung an, wird ihm die erste Vorauszahlung am 20.01.2022 fällig. Darüber hinaus ist er dann verpflichtet, monatliche Zahlungen jeweils zum 20. des Monats bis zum 20. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres zu leisten.
Beginnt der Steuerpflichtige seine selbständige Tätigkeit im Januar 2022 und beantragt er die Pauschalregelung, hat er einen Vorschuss für Januar und Februar bis zum 21. Februar 2022 zu zahlen.