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Selbständige in der Pauschalregelung werden ab 2023 höhere Pauschalvorschüsse zahlen. Eine konsolidierte Monatszahlung wird (wie bisher) den erhöhten Krankenversicherungsmindestbeitrag von 2 722 CZK, den erhöhten Sozialversicherungsmindestbeitrag in Höhe von 3 386 CZK und die Einkommensteuer in Höhe von 100 CZK enthalten. Aufgrund dieser Erhöhungen müssen Steuerpflichtige im Pauschalbesteuerungssystem ab Januar 2023 einen monatlichen Vorschuss in Höhe von 6 208 CZK zahlen. Diese monatlichen Zahlungen können für mehrere Monate im Voraus oder sogar für das ganze Jahr im Voraus bezahlt werden.
Bestehende Steuerzahler im Pauschalbesteuerungssystem, die auch die Voraussetzungen für 2023 erfüllen, müssen die Höhe des monatlichen Vorschusses auf 6 208 CZK schon mit der Januar-Zahlung umstellen. Wenn ein Selbständiger im Januar 2023 in die Pauschalbesteuerung eintritt und bis zum 10. Januar 2023 eine Anmeldung zur Pauschalbesteuerung beim Finanzamt einreicht, hat er den ersten Vorschuss am 20. Januar 2023 zu zahlen. Außerdem ist er verpflichtet, monatliche Zahlungen zum 20. Monatstag bis zum 20. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres zu leisten.
Autor: Roman Burnus, Valérie Kovářová