Petr Němec | 17.12.2024
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| July 30, 2024
Aufgrund des Krieges in der Ukraine zogen viele Ukrainer in die Tschechische Republik und erhielten dort vorübergehenden Schutz. Einigen Ukrainern wurde von ihren derzeitigen ukrainischen Arbeitgebern gestattet, weiterhin aus der Ferne zu arbeiten. Gemäß dem zwischen der Tschechischen Republik und der Ukraine geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit galten solche Arbeitnehmer als sog. entsandte Arbeitnehmer, die sich nur vorübergehend in der Tschechischen Republik aufhalten, und bleiben somit Teil des Sozialversicherungssystems in dem Staat, in dem ihr Arbeitgeber ansässig ist (in diesem Fall also in der Ukraine). Allerdings wusste zu Beginn des militärischen Konflikts niemand, wie lange er dauern würde, und laut Vertrag darf die Entsendungsdauer nicht 24 Monate überschreiten.
Bürger der Ukraine, die von der oben beschriebenen Situation betroffen sind und auch nach Ablauf der ersten 24 Monate weiterhin aus der Ferne arbeiten möchten, müssen dies zur Kenntnis nehmen. Sie haben zwei Möglichkeiten zur Auswahl: