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| October 11, 2017

Photovoltaik-Anlagen unter dem Mikroskop

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Die Titel der Zeitungsartikel: "Beschränkung der Rentabilität der Grünenergie-Branche durch den Staat. Er wird die überschüssigen Gewinne abschöpfen." „Staatliche Behörden werden die Photovoltaik-Anlagen gründlich untersuchen“ deuten darauf hin, dass das Thema der Photovoltaik-Anlagen im Laufe des Jahres 2017 wieder aktuell geworden ist. Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen die  bevorstehenden Änderungen in diesem Bereich näher bringen.

Im September 2017 hat die tschechische Regierung den Entwurf des Ministeriums für Industrie und Handel über die Einführung eines Kontrollmechanismus der Verhältnismäßigkeit der Förderung für erneuerbare Energiequellen (EEQ) genehmigt. Die Verpflichtung zur Einführung dieses Mechanismus ist ein Teil der Notifizierungsentscheidungen über das tschechische Modell der Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, die die Europäische Kommission Ende November letzten Jahres erlassen hat. Das Ziel ist es, festzustellen, ob bei der Förderung keine Überkompensation erfolgt.

Der Begriff der Überkompensation der Förderung bedeutet die Erreichung von Erträgen, die den zulässigen Umfang der Rentabilität überschreiten würden. Der zulässige Umfang ist in der Entscheidung der Europäischen Kommission als ein Maximalwert des internen Zinsfußes (IRR) festgelegt.

Die Überkompensation kann insbesondere durch die Kumulierung der Förderung der Energie aus EEQ und einer anderen Betriebs- oder Investitionsförderung oder einer Überwertung eines Postens der Herstellungskosten, die bei der Berechnung der Höhe der Förderung der Energie aus EEQ berücksichtigt werden.

Das grundlegende Instrument der Kontrolle der  Verhältnismäßigkeit der Förderung wird die Verfolgung des Gesamtumfangs der Förderung sein. Die meisten der Photovoltaik-Anlagen erhalten lediglich die Förderung der Energieherstellung aus EEQ. Diese Stromerzeuger werden keiner individuellen Kontrolle unterliegen, sondern sie werden in Gruppe auf der Grundlage des Jahres der  Inbetriebnahme und der Leistung deren Anlage aufgeteilt. In jeder Gruppe werden mindestens 5 Muster der Kontrolle unterliegen. Die Überkompensation wird nach der Höhe des internen Zinsfußes (IRR) beurteilt. Für die Photovoltaik-Anlagen ist der Wert von 8,4 % vorgeschlagen.

Die Kontrolle soll innerhalb von 10 Jahren nach der Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt werden, bei Quellen, die in den Jahren 2006-2008 in Betrieb gesetzt wurden, soll die Kontrolle bis Ende 2019 durchgeführt werden. Die Kontrollen werden sich auf die Anlagen beziehen, die ab dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2015 in Betrieb gesetzt wurden und bei denen die Summe der Förderungen der einzelnen Empfänger in den drei aufeinander folgenden Jahren einen Betrag von 200.000 Euro (ungefähr 5 Mio. CZK) überstiegen hat. Im Falle der Identifizierung der Überkompensation wird der Staat eine Minderung der Förderung für die Anlagen mit zu hohem Gewinn in Form einer Kürzung des Zeitraums, in dem die Förderung ausgezahlt wird oder, wenn notwendig, mittels der Rückforderung eines Teils der Förderung einleiten.

Die oben genannten Änderungen betreffen natürlich nicht nur die Photovoltaik-Anlagen, sondern auch alle Hersteller der Energie aus EEQ. Die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der Förderung sollte insbesondere vom Marktbetreiber im Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Industrie und Handel und mit der Energie-Regulierungsbehörde durchgeführt werden. Die Kontrolle wird mehr als 3 000 Quellen betreffen. Einer detaillierten Kontrolle werden dann mehr als 700 größere Quellen, denen gleichzeitig eine Betriebs- und eine Investitionsförderung gewährt wurden, unterworfen.

Wie wir bereits oben erwähnt haben, spielt dabei die Rentabilität der Investitionen, d.h. die Rentabilitätskennzahl des Projekts, eine Schlüsselrolle. Wenn Sie mehr Informationen zum genannten Thema benötigen, wenden Sie sich gern an uns.

 

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