Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Obwohl bis Ende des Jahres 2023 alle Mitgliedstaaten verpflichtet waren, die Richtlinie des (EU) Rates 2022/2523, zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmensgruppen und großen nationalen Konzernen in der Union, in ihre lokale Gesetzgebung bzw. Rechtsvorschriften umzusetzen, ist dies in einigen Fällen noch nicht erfolgt.
Diese „Sünder“ sind Spanien, Portugal, Zypern und Polen.
Obwohl in einigen Ländern bereits Änderungen oder Entwürfe neuer Gesetze vorliegen, wurden diese noch nicht offiziell verabschiedet und umgesetzt.
Dies gefällt der Europäischen Kommission nicht, die diesen Sachverhalt an den Gerichtshof der EU weitergeleitet hat – weitere Einzelheiten finden Sie HIER.
Wenn Sie der Regelung bezüglich Ausgleichssteuern (in der Tschechischen Republik oder im Ausland) unterliegen, oder wenn Sie sich für diesen Bereich interessieren, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Jana Shumakova | 12.11.2024
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