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Veronika Odrobinová | Jiří Koubek | September 12, 2023

Präventive Umstrukturierung – Rettung für Unternehmer in Schwierigkeiten

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Unternehmer erhalten bald ein neues Mittel zur Lösung ihrer finanziellen Probleme. Das lang vorbereitete Gesetz zur präventiven Umstrukturierung wurde letzte Woche vom Präsidenten unterzeichnet und wird bald in der Gesetzessammlung veröffentlicht.

Was ist eine präventive Umstrukturierung?

Bei der präventiven Umstrukturierung handelt es sich um ein Verfahren, das darauf abzielt, einen Konkurs zu verhindern und die Funktionsfähigkeit des Betriebs eines Unternehmers zu erhalten oder wiederherzustellen. Es handelt sich also um eine Möglichkeit zur rechtzeitigen Lösung der finanziellen Probleme eines Unternehmers, dessen Ziel die wirtschaftliche Erholung des Betriebs ist.

Zeit ist ein Schlüsselelement im gesamten Prozess. Eine vorbeugende Restrukturierung soll kein Instrument zur Lösung einer Insolvenz sein, sondern eine Lösung, nach der ein Unternehmer vorsorglich rechtzeitig greift. Das heißt, wenn bei einem Unternehmer bestimmte finanzielle Probleme auftreten, die jedoch nicht eine solche Intensität erreichen, dass sie durch ein Insolvenzverfahren gelöst werden müssen.

Für wen ist das bestimmt?

Die präventive Umstrukturierung wird ausschließlich Unternehmern – Handelsgesellschaften – vorbehalten bleiben. Damit ein Unternehmer erfolgreich in eine präventive Umstrukturierung einsteigen kann, darf er sich nicht im Konkurs in Form einer Insolvenz oder Liquidation befinden. Gleichzeitig müssen jedoch seine finanziellen Schwierigkeiten so schwerwiegend sein, dass er in Pleite gehen würde, wenn die vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen nicht umgesetzt würden.

Wie es beginnt

Eine präventive Umstrukturierung kann durch eine schriftliche Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan an die sogenannten Betroffenen eingeleitet werden. Gemäß dem Gesetzentwurf werden damit Gläubiger oder Gesellschafter verstanden, deren Rechte durch den Restrukturierungsplan unmittelbar berührt werden.

Zusammen mit der Aufforderung wird der Unternehmer verpflichtet sein, den Betroffenen ein sog. Sanierungsprojekt zuzusenden. In diesem Dokument soll der Unternehmer zumindest in wesentlichen Merkmalen die Maßnahmen, durch die die Funktionsfähigkeit seines Betriebs erhalten bzw. wieder-hergestellt werden soll, sowie seinen Geschäftsplan für die Zukunft und weitere grundlegende Informationen darstellen.

Der Unternehmer hat die Einleitung einer präventiven Umstrukturierung auch dem Restrukturierungs-gericht anzuzeigen. Allerdings wird die Rolle des Gerichts bei einem reibungslosen und konfliktfreien Verlauf der Umstrukturierung im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren deutlich geringer ausfallen.

Durchführung der Umstrukturierung

Grundsätzlich hat der Unternehmer bei den Umstrukturierungsmaßnahmen keine Einschränkungen und es bleibt ihm völlig überlassen, welche Form der Restrukturierung er wählt. Der Unternehmer
ist verpflichtet, alle vorbereiteten Maßnahmen im sog.  Sanierungsplan detailliert zu beschreiben. Dieser wird dann den Gläubigern zur Genehmigung vorgelegt.

Zustimmung der Gläubiger

Im Rahmen des Restrukturierungsplans teilt der Unternehmer die Gläubiger in Gruppen ein, in denen sie über die Genehmigung des Plans abstimmen werden. In jeder Gruppe sollte es dabei die Gläubiger mit grundsätzlich gleicher Rechtsstellung und gleichen wirtschaftlichen Interessen geben.
Für bestimmte Gläubiger (z.B. gesicherte Gläubiger) sieht der Gesetzentwurf eine eigene Gruppe vor.

Bei der Abstimmung haben die Gläubiger eine Stimme für jede 1 CZK ihrer Forderung und für die Abstimmung des Restrukturierungsplans ist es erforderlich, dass alle Gläubigergruppen ihn annehmen, wobei die Gruppe den Plan annimmt, wenn die Gläubiger mit mindestens Dreiviertelmehrheit dafür stimmen.

Was sind die Vorteile

Der Gesetzgeber möchte Unternehmer zum Einsatz präventiver Umstrukturierung durch mehrere Aspekte motivieren. Erstens soll der Restrukturierungsprozess nach dem neuen Gesetz schnell und flexibel sein. Im Vergleich zum Insolvenzverfahren gibt es keine Komplikationen wie Konkursfeststellung, Forderungsanmeldung und -prüfung usw. Vorausgesetzt, dass der Umstrukturierungsprozess reibungslos verläuft und sog. Betroffenen dem Restrukturierungsplan problemlos zustimmen, wird die Rolle des Gerichts in maximal möglichem Maß beschränkt und es wird keine beherrschende Stellung einnehmen, wie es in einem Insolvenzverfahren der Fall ist.

Der Restrukturierungsprozess sollte auch überwiegend nichtöffentlich erfolgen. Damit entfällt
die aus dem Insolvenzregister bekannte negative Publizität.

Ein wesentlicher Vorteil der präventiven Umstrukturierung soll darin bestehen, dass der Unternehmer die Möglichkeit hat, die sog. Betroffenen - also die von den Restrukturierungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen (in der Regel Gläubiger) - auszuwählen. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, mit allen seinen Gläubigern zu verhandeln, im Gegenteil, er kann zwischen ihnen wählen.

Darüber hinaus kann der Unternehmer die Umstrukturierung den Betroffenen in gewissem Umfang auch gegen ihren Willen durchsetzen. Dies könnte bei einer informellen (nicht gesetzlich geregelten) Umstrukturierung niemals passieren, da sie ausschließlich auf der Grundlage eines hundert-prozentigen Konsenses funktioniert.

Schließlich basiert die vorbeugende Umstrukturierung auf der Wahrung der Verfügungsrechte über das Eigentum des Unternehmers und der Möglichkeit, Eigentumsanteile bei den Gesellschaftern
zu behalten. Dies ist ein grundlegender Unterschied zum Insolvenzverfahren. Darüber hinaus werden im Zuge der Restrukturierungsprozesses neue und temporäre Finanzierungen abgesichert, ohne die
es in der Regel nicht möglich ist, den Betrieb eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens               zu erhalten. Die eine solche Finanzierung bereitstellenden Unternehmen müssen nicht befürchten, dass die Finanzierung in einem ev. künftigen Insolvenzverfahren (bei Scheitern der Umstrukturierung) als sogenannte unwirksame Rechtshandlung gewertet wird.

Schlussfolgerung

Der Gesetzentwurf zur präventiven Umstrukturierung enthält genügend interessante Anreize,
die Unternehmer positiv motivieren könnten, ihre finanziellen Probleme rechtzeitig zu lösen. Obwohl Umstrukturierungen auf informeller Basis heute bereits weit verbreitet sind, könnte der neue Rechtsrahmen eine gewisse Belebung bedeuten.

Allerdings bleibt die Annahme bestehen, dass der Unternehmer die ungünstige Wirtschaftslage aktiv lösen wird. Dies ist ein völlig freiwilliger Prozess und niemand kann einen Unternehmer dazu zwingen. Wenn Sie über irgendeine Art von Restrukturierung oder (Insolvenz-) Umstrukturierung nachdenken und sich für die Einzelheiten interessieren, zögern Sie nicht, unser Expertenteam zu kontaktieren.

 

Autoren: Jiří Koubek, Veronika Odrobinová