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Das Programm Antivirus, das nach der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales bereits mehr als eine Million Arbeitsplätze gerettet hat, wird bis Ende Mai fortgesetzt. Dies ist der aktuelle Stand. Der Grund für die Verlängerung von Antivirus ist einerseits die ungünstige epidemiologische Lage, und andererseits der Termin des Inkrafttretens des sog. „Kurzarbeit-Gesetzes“ am 1. Januar 2022. Von der Einleitung des Programms am 6. April 2020 bis zum 11. April 2021 wurden im Rahmen von Antivirus 72 085 Vereinbarungen über die Gewährung des Zuschusses mit Arbeitgebern abgeschlossen, und dadurch wurden 1 006 179 Arbeitnehmer unterstützt. Die in diesem Zeitraum ausgezahlten Zuschüsse belaufen sich auf 37,7 Mlrd. CZK. Der Sinn des Programms Antivirus ist die Milderung der Auswirkungen der weltweiten Verbreitung der COVID-19-Erkrankung auf die Beschäftigung. Im Rahmen des Antivirus-Programms werden den Arbeitgebern die infolge der Auszahlung des Lohnersatzes bei Arbeitshindernissen angefallenen Kosten ersetzt. Das Programm wurde in der Vergangenheit mehrmals verlängert. Die zur Zeit genehmigte Verlängerung bis 31. Mai rechnet mit keinen neuen Änderungen. Das weitere Schicksal von Antivirus wird von der epidemiologischen Lage, von den daran anknüpfenden Maßnahmen und von der endgültigen Abstimmung in den kommenden Tagen über das Kurzarbeit-Gesetz in der Abgeordnetenkammer abhängen.
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