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Das verschlankte Programm „Antivirus“ wird weiterhin helfen. Die Regierung sagt, dass sie das Programm am Laufen halten müsse, damit es bei einer erneuten Verschlechterung der Situation eingesetzt werden könne. Ursprünglich sollte das Programm „Antivirus“ nur bis zum 30. April 2020 laufen, wurde aber auf Anregung des Ministeriums für Arbeit und Soziales verlängert. Das Programm soll nun am 31. Dezember 2021 enden, mit der Maßgabe, dass die Regierung bis dahin den Zeitraum der Förderfähigkeit der Ausgaben für einen Teil oder die Gesamtheit der Antivirus-Programme verlängern oder erneuern kann, ohne die Bedingungen des Programms erneut genehmigen oder neue Vereinbarungen treffen zu müssen.
Die aktuell genehmigte Verlängerung des Förderzeitraums bis zum 30. Oktober 2021 gilt daher nur für das Schema A, wenn die Aufwendungen aufgrund einer erheblichen persönlichen Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers in Form einer angeordneten Quarantäne anfallen. Antivirus erstattet daher nur Arbeitgebern die Kosten, deren Mitarbeiter aufgrund von COVID-19 in Quarantäne und/oder Isolation versetzt wurden. Der Grund für die Verschlankung des Programms liegt darin, dass nun keine Notmaßnahmen mehr in Kraft sind, die den Arbeitgebern ihre wirtschaftliche Tätigkeit verbieten würden.
Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales wurden seit dem Start des Programms am 6. April 2020 bis zum 28. Juni 2021 insgesamt 74 211 Zuschussvereinbarungen im Rahmen von Antivirus abgeschlossen und insgesamt 1 068 632 Arbeitnehmer unterstützt. Es wurden Zuschüsse in Höhe von ca. 48,7 Mrd. CZK gezahlt, davon 18,5 Mrd. CZK im Jahr 2021.