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Neben dem Programm „COVID – 2021“ wurde vom Ministerium für Industrie und Handel das Programm „COVID ‑ Nicht gedeckte Kosten“ angekündigt, und zwar zur Unterstützung von Unternehmen, die einen Umsatzrückgang im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie festgestellt haben. Der (maßgebende) Bonus-Zeitraum ist auf den Zeitraum von 1. 1. 2021 bis 31. 3. 2021 festgelegt (im Folgenden „Zeitraum“).
Auf Unterstützung hat Anspruch derjenige Auftragsteller / Unternehmer - eine natürliche oder juristische Person -, der seine Geschäftstätigkeit gemäß der Gewerbeordnung oder auf ähnliche Weise ausgeübt hat. Der Antragssteller musste für den Zeitraum einen Umsatzrückgang von mindestens 50% im Vergleich zum Vergleichszeitraum festgestellt haben. Als Vergleichszeitraum kann der Antragsteller den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. März 2019 oder vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2020 wählen.
Ein Antragsteller, der erst nach dem 1. Januar 2020 entstanden ist oder der seinen Betrieb/seine Tätigkeit erst nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat (bzw. erst dann selbstständig wurde), kann als Vergleichszeitraum drei beliebige aufeinanderfolgende Monate im Jahr 2020 wählen. Ein Antragsteller, dessen Unternehmens-/Geschäftstätigkeit sowohl im Zeitraum von 1.1.2019 bis 31. 3. 2019, als auch während des Zeitraums vom 1.1.2020 bis 31. 3. 2020 aufgrund einer relevanten Tatsache abgeschwächt wurde[1], kann einen dieser Tatsache unmittelbar vorangehenden Zeitraum vom 1.1. bis 31.3. oder drei (3) beliebige aufeinanderfolgende Monate von Oktober 2019 bis Ende des Jahres 2020 wählen.
Im Vergleich zum Programm „COVID-2021“ sind die Berechnungen komplizierter, und die Vorbereitung des Antrags wird für den Antragsteller schwieriger sein. Grundlage für die Bonus-Beantragung ist eine Aufforderung zum Programm „COVID - Nicht gedeckte Kosten“ (im Folgenden "Aufforderung"[2]).
Der Antragsteller muss seine Wirtschafts-/Finanzergebnisse vorlegen, aufgrund der vom Antragsteller für den maßgeblichen Stichzeitraum gemäß den in der Aufforderung angeführten Anforderungen erstellten "Angepassten Gewinn- und Verlustrechnung". Als nicht gedeckte Kosten für die Zwecke der Aufforderung gilt der Verlust des Antragstellers, vermindert um die bereitgestellte oder erwartete Unterstützung aus den, gemäß Pkt. 3.1 des Vorläufigen Rahmens der Europäischen Kommission[3] spezifizierten Programmen – Antivirus A/ B / A Plus – sowie um andere Unterstützungen für die in der angepassten Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Kosten/Ausgaben. Es ist daher möglich, die Unterstützung mit anderen Subventions-Programmen zu kombinieren, wobei die Höhe der Unterstützungen den Verlust und damit auch die Berechnungsgrundlage für Unterstützungen verringert. Eine Kombination mit COVID-2021-Programmen und einem Kompensierungsbonus ist jedoch nicht möglich.
Die Höhe der Unterstützung beträgt 60% von nicht gedeckten Kosten für den Zeitraum, bzw. 40% der nicht gedeckten Kosten für den Zeitraum für eine Unternehmerschaft / ein Unternehmen mit einer Beteiligung des Staates bzw. einer territorialen Selbstverwaltungseinheit der Tschechischen Republik. Im Rahmen dieser Aufforderung wird eine Unterstützung von maximal 40 Mio. CZK pro Antragsteller gewährt.
Anträge werden vom 19. April 2021 bis 19. Juli 2021 angenommen. Die Unterstützung selbst wird spätestens bis zum 31. Dezember 2021 bereitgestellt.
Wir machen Sie auf die Verpflichtung aufmerksam, alle erforderlichen Unterlagen für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Erlass der Entscheidung über die Gewährung einer Unterstützung aufzubewahren. Während dieses Zeitraums ist der Antragsteller verpflichtet, sich einer eventuellen Prüfung zu unterziehen. Bitte beachten Sie, dass hier nicht alle zu erfüllenden Programmbedingungen genannt sind. Dies ist eine Übersicht über die wichtigsten Bedingungen. Vor der Antragstellung muss überprüft werden, ob alle Bedingungen und Regeln für die Gewährung der Unterstützung erfüllt sind.
Wir werden Ihnen bei der Vorbereitung des Antrags sowie sämtlicher erforderlicher Unterlagen gerne behilflich sein. Zögern Sie nicht, uns in dieser Angelegenheit zu kontaktieren.
[1] Relevante Tatsachen können insbesondere sein: Mutterschaftsurlaub, Dauer des Elterngeldes, Unterbrechung des Handelsbetriebs aufgrund einer Langzeitkrankheit oder eines ähnlichen Hindernisses.
[2] Da die Bedingungen ziemlich umfangreich sind, verweisen wir auf die offizielle Version der Aufforderung,
die hier verfügbar ist:https://www.mpo.cz/assets/cz/rozcestnik/informace-o-koronavirus/2021/4/Vyzva-COVID-NepokryteNaklady.pdf
[3] Die Liste finden Sie hier: https://www.uohs.cz/cs/verejna-podpora/pandemie-covid-19-a-pravidla-verejne-podpory/rozhodnuti-ek-vydana-pro-cr-dle-docasneho-ramce-v-souvislosti-s-pandemii-covid-19.html