Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Die Berufungsfinanzdirektion Brno führt einen Streit mit einem Steuerpflichtigen über die Verpflichtung zur Neubewertung von geleisteten Anzahlungen zum Bilanzstichtag in Bezug auf Sachanlagen fort. Die Situation entstand im Steuerjahr 2012/2013, als der Steuerzahler die oben genannten Anzahlungen mit der Begründung, dass er Anzahlungen für Anlagevermögen nicht als Forderungen ansehe, nicht neu bewertete.
In dem anhängigen Rechtsstreit ergänzte der Steuerpflichtige seine Klage aus dem Jahr 2021 um die Auslegung Nr. I-43 des Nationalen Buchhaltungsrates, die sich mit der Frage der Fremdwährungsanzahlungen befasst.
Das Bezirksgericht Ústí nad Labem (Krajský soud Ústí nad Labem) argumentierte, dass weder das Buchhaltungsgesetz noch das Einkommensteuergesetz oder die Abgabenordnung eine Definition der Forderung enthielten. Die Beurteilung des vorliegenden Falles müsse daher auf der Grundlage des bürgerrechtlichen Schuldrechts erfolgen. In seiner Entscheidung (15 Af 84/2017) begründete das Bezirksgericht ausführlich, warum es die Anzahlung im vorliegenden Fall nicht als Forderung ansehe, und stimmte dem Steuerpflichtigen zu, dass er richtig gehandelt hatte, indem er die Forderung nicht neu bewertete.
Die Finanzdirektion ist jedoch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und hat gegen das Urteil Kassationsbeschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht eingelegt, so dass das Verfahren weitergeführt wird. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.