Petr Němec | 17.12.2024
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Ein vom Ministerium für Arbeit und Soziales vorgelegter Verordnungsentwurf über eine Änderung der Reisekosten-erstattungen für das Jahr 2025 befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Im Folgenden haben wir eine Übersicht über die vorgeschlagenen Sätze für das Jahr 2025 erstellt, einschließlich eines Vergleichs mit den Sätzen des Vorjahres. Der endgültige Satz wird voraussichtlich in der zweiten Dezemberhälfte bekannt gegeben werden.
Die Obergrenze des Verpflegungsgeldes für die Arbeitsleistung von 5 bis 12 Stunden beträgt für das Jahr 2025
die Summe von 176 CZK; dem entspricht der Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils an der Verpflegung der Arbeitnehmer, der für Arbeitnehmer steuerfrei ist – im Jahr 2025 soll diese Grenze bei 123,20 CZK pro Schicht liegen (im Jahr 2024 betrug der steuerfreie Beitrag 116,20 CZK).
Im Jahr 2025 soll der Satz der Grunderstattung für 1 km Fahrt mit einem PKW 5,80 CZK/km betragen
(für 2024 galt der Satz von 5,60 CZK /km).
Kraftstoffpreise lt. § 158 Abs. 3 dritter Satz des Arbeitsgesetzbuches:
Trotz der Tatsache, dass die inländischen Verpflegungsgeldsätze noch nicht verkündigt wurden, wurden die Sätze der ausländischen Verpflegungszuschüsse in der Verordnung Nr. 373/2024 Slg. vom 10. 12. 2024 verkündigt.
Die Erhöhung der Reisekostenerstattungssätze für Auslandsreisen im Jahr 2025 stellt sich wie folgt dar:
55 € für Italien (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 50 €)
50 € für Kroatien (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 45 €)
50 € für Polen (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 45 €)
50 € für Ungarn (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 45 €)
65 € für Dänemark (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 60 €)