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| December 16, 2024

Reisekostenerstattungen für das Jahr 2025 (Inland und Ausland)

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Ein vom Ministerium für Arbeit und Soziales vorgelegter Verordnungsentwurf über eine Änderung der Reisekosten-erstattungen für das Jahr 2025 befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Im Folgenden haben wir eine Übersicht über die vorgeschlagenen Sätze für das Jahr 2025 erstellt, einschließlich eines Vergleichs mit den Sätzen des Vorjahres. Der endgültige Satz wird voraussichtlich in der zweiten Dezemberhälfte bekannt gegeben werden.

Erhöhung der Sätze für das inländische Verpflegungsgeld für das Jahr 2025

  • 5 - 12 Std. – 148 - 176 CZK (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 140 - 166 CZK)
  • 12 -18 Std. – 224 - 270 CZK (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 212 - 256 CZK)
  • über 18 Std.– 351 - 420 CZK (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 333 - 398 CZK)

Die Obergrenze des Verpflegungsgeldes für die Arbeitsleistung von 5 bis 12 Stunden beträgt für das Jahr 2025
die Summe von 176 CZK; dem entspricht der Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils an der Verpflegung der Arbeitnehmer, der für Arbeitnehmer steuerfrei ist – im Jahr 2025 soll diese Grenze bei 123,20 CZK pro Schicht liegen (im Jahr 2024 betrug der steuerfreie Beitrag 116,20 CZK).

Grunderstattung pro 1 km Fahrt

Im Jahr 2025 soll der Satz der Grunderstattung für 1 km Fahrt mit einem PKW 5,80 CZK/km betragen
(für 2024 galt der Satz von 5,60 CZK /km).

Kraftstoffpreise lt. § 158 Abs. 3 dritter Satz des Arbeitsgesetzbuches:

  • Benzin 95 – 35,60 CZK /l für das Jahr 2024 (im Jahr 2024 betrug der Preis 38,20 CZK /l)
  • Benzin 98 – 40,30 CZK /l für das Jahr 2024 ((im Jahr 2024 betrug der Preis 42,60 CZK /l)
  • Dieselöl – 34,30 CZK /l für das Jahr 2024 ((im Jahr 2024 betrug der Preis 38,70 CZK /l)
  • Strom  – 7,70 CZK /kWh für das Jahr 2024 (der Satz blieb auf dem Niveau des Vorjahres).

Erhöhung der Sätze für das ausländische Verpflegungsgeld für das Jahr 2025

Trotz der Tatsache, dass die inländischen Verpflegungsgeldsätze noch nicht verkündigt wurden, wurden die Sätze der ausländischen Verpflegungszuschüsse in der Verordnung Nr. 373/2024 Slg. vom 10. 12. 2024 verkündigt.
Die Erhöhung der Reisekostenerstattungssätze für Auslandsreisen im Jahr 2025 stellt sich wie folgt dar:

55 € für Italien (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 50 €)

50 € für Kroatien (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 45 €)

50 € für Polen (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 45 €)

50 € für Ungarn (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 45 €)

65 € für Dänemark (im Jahr 2024 betrug das Verpflegungsgeld 60 €)