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Richard Knobloch | September 10, 2024

Rückerstattung der in der EU gezahlten Mehrwertsteuer

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Wenn Sie im Jahr 2023 die lokale Mehrwertsteuer auf den Preis der gekauften Waren oder Dienstleistungen in einem der EU-Länder gezahlt haben und gleichzeitig diese Leistungen für Ihre Unternehmung nutzen, können Sie deren Rückerstattung verlangen. Am häufigsten handelt es sich dabei um Rechnungen für Hotels, Eintrittsgelder für Kongresse, Ausstellungen, Messen, Treibstoff usw. Die Frist für die Antragsstellung für die Rechnungen aus dem Jahr 2023 ist der 30. September 2024, danach werden Anträge nicht mehr berücksichtigt. Der Antrag muss elektronisch über das Portal der inländischen Steuerverwaltung eingereicht werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit einer Steuerrückerstattung und helfen Ihnen bei der Antragsvorbereitung.