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| August 28, 2018

Rückstände auf persönlichen Steuerkonten können sich ab 1.1.2019 verteuern

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Wenn die Fälligkeit der Steuer nicht eingehalten wird, unterliegt der Steuerpflichtige einem Zwangsgeld in Form von Verzugszinsen. Die Konstruktion dieser Sanktion wird gemäß § 252 der Abgabenordnung bestimmt: dies ist dervon der Tschechischen Nationalbank festgesetzte Repo-Satz, der für den ersten Tag des jeweiligen Kalenderhalbjahres gültig ist und der um 14 Prozentpunkte erhöht wird.Gerade der Repo-Satz ist seit Anfang 2018 deutlich gestiegen (siehe Tabelle).

Gültigkeitszeitraum von

Gültigkeitszeitraum bis

Höhe des Satzes in %

3.11.2017

1.2.2018

0,5

2.2.2018

27.6.2018

0,75

28.6.2018

2.8.2018

1

3.8.2018

Gegenwart

1,25

Bereits im August dieses Jahres erreichte der Repo-Satz mehr als das Doppelte seines Wertes zum 1. 1. 2018.

Da für die Festlegung des ab 1. 1. 2019 gültigen Verzugszinssatzes noch kein erster Tag des Kalenderhalbjahres maßgeblich ist, können die vorstehenden Änderungen nicht als endgültig bezeichnet werden. Bei einer weiteren Veränderung kann aufgrund der bisherigen Entwicklungen eher ein stärkerer Aufwärtstrend angenommen werden. Die Änderung des Repo-Satzes wird sich auch auf den Satz von Stundungszinsen auswirken.

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