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Pavlína Valešová | October 22, 2015

RÜCKSTELLUNGEN – 1. Teil

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Im Rahmen unserer "Serie", die sich auf die einzelnen Posten der Bilanz konzentriert, werden wir uns im heutigen Teil mit einem der Bestandteile der fremden Quellen - mit den „Rückstellungen“ - beschäftigen. Mit Rückstellungen beschäftigt sich heute fast jedes Unternehmen, und zwar sowohl im Rahmen der gesetzlichen Rückstellungen, als auch im Rahmen der anderen (buchhalterischen) Rückstellungen. Die Rückstellungen sind eines der Instrumente, womit erzielt wird, dass die Buchhaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geführt wird, insbesondere, dass das Unternehmen  ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes und reales Bild der Buchhaltung und der finanziellen Situation des Unternehmens wiedergibt.

Das Ziel dieses Artikels ist es, grundlegende Informationen über die Rückstellungen zu bieten, wobei wir auf die möglichen "Schwierigkeiten", die mit deren Ausweisung verbunden sind, aufmerksam machen möchten. Im heutigen Teil konzentrieren wir uns hauptsächlich auf die gesetzliche Regelung der Rückstellungen und deren Definition und Aufteilung.  

Gesetzliche Regelung

Die Rückstellungen sind in der tschechischen Gesetzgebung in einer Reihe von Gesetzen geregelt. Die wichtigsten Vorschriften sind insbesondere das Gesetz Nr. 563/1991 Slg., das Buchhaltungsgesetz; die Verordnung Nr. 500/2002 Slg. (Verordnung); Tschechische Buchhaltungsstandards; das Gesetz Nr. 593/1992 Slg., über die Rückstellungen, und das Gesetz Nr. 586/1992 Slg., das Einkommensteuergesetz (tschechische Abgabenordnung). Die Kernbestimmungen, die sich mit der Regelung der Rückstellungen befassen, sind:

  • §§ 25 und 26 des Buchhaltungsgesetzes,
  • §§ 16, 26, 31 und 57 der Verordnung,
  • Tschechische Buchhaltungsstandards für Unternehmer Nr. 004
  • §§ 2, 3, 4 und 7 des Gesetzes über die Rückstellungen.

Im Rahmen der internationalen Buchhaltungsstandards ist der Bereich der Rückstellungen mit dem Standard IAS 37 - Rückstellungen, bedingte Verbindlichkeiten und bedingte Aktiva geregelt. Die Ausweisung der Rückstellungen gemäß den internationalen Buchhaltungsstandards ist nicht der Gegenstand dieses Artikels. In diesem Zusammenhang möchten wir jedoch auf die Tatsache hinweisen, dass es verschiedene Ansichten zu den Rückstellungen gibt, und zwar bei der Anwendung der tschechischen Rechtsvorschriften und bei der Anwendung der IAS.

Mit den Rückstellungen hat sich auch der nationale Buchhaltungsrat beschäftigt, der eine seiner Auslegungen – Rückstellung für die fällige Steuer (I-3) - erlassen hat.

Identifizierung der Rückstellungen

Rückstellungen können als eine besondere Art von Verbindlichkeiten charakterisiert werden, die durch zwei Merkmale charakterisiert sind, und zwar durch eine unbestimmte zeitliche Bestimmung (es ist nicht bekannt, wann die Tatsache, auf die sich die Verpflichtung bezieht, eintritt) und durch eine unbestimmte Höhe (die Höhe der Verpflichtung muss jedoch verlässlich geschätzt werden). Mit anderen Worten können wir sagen, dass die Rückstellungen zur Deckung der künftigen Schulden oder Aufwendungen bestimmt sind, bei denen der Zweck bekannt ist und es wahrscheinlich ist, dass sie auftreten, aber in der Regel sind weder Betrag, noch der Tag (das Datum), an dem sie anfallen, nicht bekannt.

Das Unternehmen soll die unterschiedlichen Arten von Rückstellungen identifizieren und diejenigen rechtzeitig berücksichtigen, auf die es im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit stoßen könnte.

Aus der steuerlichen Perspektive werden folgende Rückstellungen unterschieden:

  1. a) gesetzliche Rückstellungen (Rückstellungen gemäß den Sonderrechtsvorschriften) - deren Erstellung und Verwendung und die steuerliche Berücksichtigung sind im Gesetz über die Rückstellungen und im Einkommenssteuergesetz geregelt.
  2. b) sonstige Rückstellungen – deren Erstellung und Verwendung für die steuerlichen Zwecke ist nicht in gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt, das Unternehmen selbst entscheidet über sie.

Im Rahmen der gesetzlichen Rückstellungen können wir am häufigsten Rückstellungen für die Reparatur von Sachanlagen sehen, die insbesondere im Gesetz über die Rückstellungen geregelt werden (insbesondere dessen § 7). Diese Rückstellungen werden von vielen Steuerzahlern verwendet, wenn sie größere Reparaturen des Vermögens planen und sich so für eine größere finanzielle Belastung, die damit verbundenen ist, vorbereiten wollen. Die Schöpfung, d.h. die Auflösung dieser Rückstellungen, hat ihre eigenen spezifischen Regeln, die eingehalten werden müssen, damit die bezügliche Ausgabe (Aufwendung) für das Unternehmen steuerlich wirksam wäre. Die einzelnen Regeln führen wir hier nicht an (ihre Aufzählung ist im Gesetz über die Rückstellungen angeführt), wir möchten nur die grundlegenden Informationen anführen, die sich auf den Zeitraum der Erstellung dieser Rückstellungen bezieht. Rückstellungen für die Reparatur des Vermögens dürfen nicht nur für einen Besteuerungszeitraum erstellt werden, und der maximale Zeitraum der Erstellung der Rückstellungen beläuft sich bei den Sachanlagen, die unter:

  • der 2. Abschreibungsgruppe eingeordnet sind, auf: 3 Besteuerungszeiträume
  • der 3. Abschreibungsgruppe eingeordnet sind, auf: 6 Besteuerungszeiträume
  • der 4. Abschreibungsgruppe eingeordnet sind, auf: 8 Besteuerungszeiträume
  • der 4. und 5 Abschreibungsgruppe eingeordnet sind, auf: 10 Besteuerungszeiträume.

Gleichzeitig ist es notwendig zu erwähnen, dass für den Zweck, dass das Unternehmen die Rückstellungen als eine steuerlich abzugsfähige Aufwendung geltend machen kann, die damit zusammenhängenden finanziellen Mittel auf einem separaten Bankkonto, das nur für diesen Zweck errichtet wurde, geführt werden müssen. 

Sonstige Rückstellungen werden aufgrund der Entscheidung des Unternehmens und seiner internen Vorschriften erstellt. Tschechische Rechtsvorschriften unterscheiden folgende Arten von Rückstellungen:

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verbindlichkeiten,
  • Rückstellungen für die Einkommensteuer/Körperschaftsteuer,
  • sonstige Rückstellungen.

Die einzelnen Arten von Rückstellungen (gesetzliche und sonstige) sind im § 16 der Verordnung inhaltlich definiert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verbindlichkeiten werden ausgewiesen, wenn das Unternehmen diese Rückstellungen auf der Grundlage der Verpflichtung zur Auszahlung der Löhne oder anderer Leistungen an Mitarbeiter, die dem Unternehmen aufgrund eines Vertrags oder einer Rechtsvorschrift auferlegt wurden, erstellt. Rückstellungen für die Körperschaftsteuer werden ausgewiesen, wenn der Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses dem Zeitpunkt vorangeht, in dem die ordnungsmäßige Steuer berechnet wird. Diese Rückstellungen werden in Höhe von der geschätzten Steuer gebucht. Das Unternehmen weist in der Bilanz (in der Gewinn- und Verlustrechnung) Rückstellungen für die Körperschaftsteuer in Höhe von den erstellten Rückstellungen auf, die um die Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer im Rahmen der Passiva (der Posten "Rückstellungen für die Körperschaftsteuer") gemindert ist, im Falle, dass diese Vorauszahlungen niedriger als die Höhe der geschätzten Steuer sind. Falls die Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer höher als der Wert der geschätzten Steuer sind, wird das Unternehmen Rückstellungen für die Körperschaftsteuer im Rahmen der Passiva der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (der Posten „Rückstellungen für die Körperschaftsteuer“) überhaupt nicht ausweisen, und der Wert wäre ein Teil der Aktiva (Posten „Staat - Steuerforderungen“).  Der Posten sonstige Rückstellungen umfasst vor allem Rückstellungen für die Garantie-Reparaturen und Rückstellungen für die Umstrukturierung. Unter einer Umstrukturierung wird das Programm verstanden, das erheblich den Gegenstand der Tätigkeit des Unternehmens oder die Art und Weise, wie die Tätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird, ändert. Die Umstrukturierung kann insbesondere die Verlagerung der Geschäftstätigkeit auf einen anderen Bereich, ggf. die Schließung eines Betriebs und die Einschränkung oder die Beendigung eines Teils der Geschäftsaktivitäten umfassen. Das Unternehmen darf Rückstellungen für die Umstrukturierung nur mit den zur Verwirklichung des Umstrukturierungsprogramm unbedingt erforderlichen Kosten, die mit den weiter laufenden Aktivitäten des Unternehmens zusammenhängen, erstellen oder schöpfen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen diese Rückstellungen für die Aufwendungen für die Umschulung oder Umsetzung der Mitarbeiter, die weiterhin im arbeitsrechtlichen Verhältnis bleiben, für die Marketing-Aufwendungen usw. nicht erstellen oder schöpfen kann.

Der Posten sonstige Rückstellungen enthält auch alle sonstigen Titel für die Ausweisung der Rückstellungen (z.B. Rückstellungen für den nicht geschöpften Urlaub, Rückstellungen für Verpflichtungen in Bezug zu einem Gerichtsprozess, etc.).

Im nächsten Teil der „Serie“ werden wir uns auf die Bewertung der Rückstellungen konzentrieren und werden ein paar Einblicke aus der Praxis hinzufügen.