Jana Shumakova | 12.11.2024
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Petr Němec | March 2, 2023
Der EU-Rat hat am 14. Februar 2023 eine aktualisierte Liste der im Steuerbereich nicht kooperativen Länder/ Rechtsräume verabschiedet. Die Liste enthält Staaten, die die von der EU festgesetzten Kriterien nicht erfüllt haben (z.B. im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung, bzgl. der Mindeststandards im Bereich der Gewinnverlagerung oder betr. Bestehen schädlicher Steuerregime) .
Neu eingeordnet sind in der Liste folgende Staaten: Britische Jungferninseln, Costa Rica, die Marshallinseln und Russland. Jetzt sind also insgesamt 16 Jurisdiktionen aufgelistet:
Russland wurde in die Liste aufgenommen, nachdem die „Verhaltenskodex-Gruppe“ (ein EU-Apparat) festgestellt hatte, dass die Verpflichtung, schädliche Aspekte der Sonderregelung für internationale Holdinggesellschaften anzugehen, nicht erfüllt worden war. Außerdem gerieten die Verhandlungen nach der Russlands Aggression gegen die Ukraine ins Stocken.
Die Aufnahme der oben genannten Jurisdiktionen in die Liste hat schwerwiegende steuerliche Folgen
für tschechische Unternehmen, z.B.:
Bisher umfasste die Liste nur Staaten, in denen tschechische Unternehmen minimale Beziehungen haben und weder direkt noch indirekt an den dortigen Unternehmen beteiligt sind. Allerdings steht jetzt auch Russland auf der Liste, was aus unserer Sicht Auswirkungen auf eine Reihe tschechischer Unternehmen haben könnte.
Wir empfehlen daher zu überprüfen, ob die neu aktualisierte Liste der steuerlich nicht kooperativen Länder für Sie gelten könnte oder nicht. Bei Interesse werden wir Ihnen diesbezüglich selbstverständlich gerne behilflich sein.