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Sanierung der Staatsfinanzen durch die Regierung – Wem nützt es?

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Auf einer Pressekonferenz am 11. Mai 2023 legte die Regierung der Tschechischen Republik einen umfassenden Entwurf für ein Konjunkturpaket für die öffentlichen Finanzen vor, mit dem Ziel, die wachsende Staatsverschuldung zu stoppen und das bestehende Steuersystem
zu vereinfachen.  

 Körperschaftssteuer

  • Erhöhung des bestehenden Steuersatzes von 19 % auf 21 % 
  • Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten für die Anschaffung
    von Personenkraftwagen für gewerbliche Zwecke auf 2 Mio. CZK  
  • Aufhebung der steuerlichen Absetzbarkeit von stillem Wein als Geschenk
    bis zu 500 CZK für Repräsentationszwecken 

 Einkommensteuer (natürlicher Personen) 

  • Der Steuersatz in Höhe von 15 % nur bis zum 36-Fachen des Durchschnittsgehalts (derzeit ca. 121 Tsd. CZK pro Monat), danach der Steuersatz von 23 %
  • Die Befreiung von Einnahmen aus dem Verkauf eines Wertpapiers oder eines Anteils wird neu auf einen Höchstbetrag von 40 Mio. CZK begrenzt, auch wenn der Zeittest zwischen Erwerb und Verkauf erfüllt ist (die Steuerbefreiung bis zum Höchstbetrag
    von max. 100 000 CZK pro Jahr bleibt erhalten)
  • Aufhebung von insgesamt zweiundzwanzig Steuerausnahmen/-befreiungen,
    darunter z.B.
    • Nachlass für einen Ehegatten nur, wenn diese/r ein Kind bis zum Alter von 3 Jahren betreut
    • Aufhebung von Kindegartenbeiträgen
    • Aufhebung der Studentensteuerermäßigung
    • Aufhebung der Steuerbefreiung von Sachleistungen an Arbeitnehmer
      (z.B. Zuschuss für Gesellschaftsreisen, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.)
    • Aufhebung der Steuerbefreiung für über dem Limit liegenden Essenmarken
    • Herabsetzung der Grenze für die Steuerbefreiung von Einnahmen
      aus Tombolen und Glücksspielen, von 1 Mio. CZK auf 50 Tsd. CZK 
    • Aufhebung des Abzugs für Gewerkschaftsbeiträge
    • Aufhebung des Abzugs für Zahlungen für Prüfungen zur Überprüfung
      der Ergebnisse der Weiterbildung

 Mehrwertsteuer  

  • Es verbleiben nur noch zwei Steuersätze – 21 % und 12 % 
  • Herabsetzung von 15 auf 12 % z.B. für Essen ohne Getränke, Medikamente oder Bauarbeiten, Kinderautositze/-hocker oder Bestattungsdienstleistungen,
  • Herabsetzung von  21 auf 12 %: gelegentlicher Massenbustransport von Personen
  • Nullsteuersatz: Bücher
  • Verschiebung zurück von 15 auf 21 %: Friseur- und Barbierdienstleistungen, Fassbier, Sammlung, Transport und Deponierung von Gemeindeabfällen, Reparatur von Schuhen, Lederwaren und Fahrrädern, Reinigungsarbeiten, Brennholz, Zeitungen

 Verbrauchssteuern

  • schnellere Rückkehr der Verbrauchsteuer aus Dieselkraftstoff auf das ursprüngliche Niveau vor der russischen Invasion in der Ukraine, noch vor dem 1. 1. 2024
    (konkret ab dem ersten Tag des Monats nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung,
    die Erhöhung wird um 1,50 CZK/L sein)  
  • Einführung einer neuen Verbrauchssteuer auf Nikotinbeutel und -füllungen für
    E-Zigaretten, Erhöhung des Steuersatzes auf Zigaretten, Tabak, Zigarren usw.
    (+ 5-10 % p.a.) und erhitzten Tabak (+15 % p.a.) 
  • Erhöhung der Steuer auf  Spiritus (+ 10 % in 2024 und + 5 % alljährlich bis 2027) 
  • Abschaffung der Steuerbefreiung für Flugtreibstoffe 
  • Steuerrückerstattungen von sog. grünem Diesel gemäß den Normativ-Vorschriften

 Glücksspielsteuer

  • Erhöhung des zweiten Steuersatzes für Glücksspiele von 23 % auf 30 %
    (Live-Spiele, Kurswetten, Tombolen usw.) 

 Immobiliensteuer (vom unbeweglichen Vermögen)

  • Erhöhung der Immobiliensteuersätze bis zum Doppelten der aktuellen Sätze
  • ab 2025 erfolgt Valorisierung nach Inflation   

 Sozialversicherungsprämien 

  • Erhöhung der Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige/OSVČvon 25% auf 40% des Durchschnittslohns, allmählich in den Jahren 2024 – 2026, jeweils um 5 % p.a. 
  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Selbständige/OSVČ von den bestehenden
    50 % auf 55 % von der Bemessungsgrundlage
  • Vereinbarungen über Arbeitsausführung – eine neu eingeführte Grenze, ab der die Einnahmen versicherungspflichtig sind bzw. den Versicherungsprämien unterliegen – max. 25 % des Durchschnittslohns bei einem Arbeitgeber, bzw. 40 % bei mehreren Arbeitgebern
  • Einführung eines Satzes für die von den Arbeitnehmern abzuführende Krankenversicherung in Höhe von 0,6 % 

Weitere Änderungen 

  • Reduzierung nationaler Fördertitel quer durch die meisten Ministerien für die Jahre 2024 – 2025, in der Gesamthöhe von 54,4 Mrd. CZK
  • Reduzierung des Finanzmittelvolumens für Gehälter in der Staatsverwaltung um 2 % 
  • Kürzung der Mittel für den Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse (FKSP)
    um die Hälfte, von 2 % auf 1 % 
  • Aufhebung von 77 Gebietsarbeitsplätzen der Finanzämter (nach Angaben der Direktorin der Generalfinanzdirektion/GFŘ wird es in diesem Zusammenhang
    jedoch keine Entlassungen geben)
  • Verschärfung der Bedingungen für die Anerkennung eines Anspruchs bzw. Gewährung von Arbeitslosengeld bei wiederholt erfasster Arbeitslosigkeit
  • Reduzierung der staatlichen Bausparförderung auf maximal 1 000 CZK/Jahr
    für neue sowie bestehende Verträge
  • Erhöhung des Preises der Autobahnvignette um 800 CZK,
    von 1 500 auf 2 300 CZK/Jahr

Aufgrund ihres Umfangs und ihrer Auswirkungen auf alle wichtigsten Steuern stellen die vorgeschlagenen Änderungen eine der umfassendsten Steuerreformen der letzten Jahre dar. Der Entwurf für ein Konjunkturpaket ist das Ergebnis eines komplizierten politischen Kompromisses, und man kann sich durchaus dienlichere und vor allem weniger allgemein angewandte Änderungen des Steuersystems vorstellen. Dies sind jedoch nur Vorschläge. Insbesondere die Erhöhung des Einkommensteuersatzes kann zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in arbeitskräftig intensiven Branchen führen und wir werden beobachten, ob beispielsweise steuerliche Maßnahmen speziell zur Investitionsförderung (nicht) eingeführt werden.

Das gesamte Konjunkturpaket wird nun einem externen Stellungnahmeverfahren und anschließend einem regulären Gesetzgebungsverfahren unterzogen. Da es sich um einen Regierungsentwurf handelt, kann man erwarten, dass das Paket noch zum Ende dieses Jahrs verabschiedet wird und als Ganze bis zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte.  

Wir werden Sie weiterhin über die weitere Entwicklung des Verhandlungs- und Genehmigungsprozesses informieren.

Autor: Jiří Jakoubek, Zuzana Kalincová

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