Eltern von Kleinkindern unter drei (3) Jahren können erschwingliche Spielgruppenangebote in Anspruch nehmen. Am 18. August 2021 billigte der Senat der Tschechischen Republik eine Gesetzesänderung, die eine stabile und vorhersehbare Finanzierung der Spielgruppen vorsieht und eine Obergrenze für Eltern von Kleinkindern, die für diese Dienstleistung bezahlen, einschließt. Das Ministerium für Arbeit und Soziales sieht vor, dass Eltern für die Betreuung von Kleinkindern bis zum Alter von drei (3) Jahren in Kindergruppen durchschnittlich etwa 1.700 CZK, aber niemals mehr als 4.000 CZK bezahlen. Die Änderung muss noch von den Präsidenten der Tschechischen Republik unterzeichnet werden, damit sie am 1. Oktober 2021 in Kraft treten kann. Weitere Informationen finden Sie hier.