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| May 4, 2021

Siebte Version der DAC-Richtlinie (DAC 7) führt die Transparenz für die Betreiber von digitalen Plattformen ein

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Im Zusammenhang mit der dynamischen Entwicklung der digitalen Plattformen legt die Europäische Kommission einen Entwurf der Umsetzung von neuen Regeln in Form einer Meldepflicht mittels der Richtlinie DAC 7 im Bereich der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich vor. Die neuen Regeln, die in der Richtlinie DAC 7 enthalten sind, sollen unter anderem eine Auswirkung auch auf die Betreiber der digitalen Plattformen haben. Die neuen Meldeverpflichtungen sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Richtlinie DAC 7 soll die gerechte Besteuerung der Gewinne der digitalen Plattformen unterstützen, so dass die Besteuerung dort erfolgt, wo die Gewinne tatsächlich erzielt werden. Die Einführung der neuen Regeln sollte daher die Identifizierung der Subjekte sicherstellen, die die Gewinne mittels der digitalen Plattformen erzielen.

Die Richtlinie DAC 7 fordert, dass die EU-Mitgliedstaaten die neuen Regeln bis Ende 2022 einführen und bereits ab Januar 2023 anwenden. Ab dem Jahr 2023 sollten die Betreiber der digitalen Plattformen daher zur Anmeldung der gesammelten Informationen über die Verkäufer, die die jeweilige Plattform nutzen, verpflichtet werden.

Zu den gemeldeten Angaben werden die grundlegenden Identifizierungsdaten über die Verkäufer, aber auch die Angaben über die Gesamteinnahmen und Ausgaben gehören, die mittels der digitalen Plattform generiert werden. Die jeweilige Meldung sollte pro Kalenderjahr eingereicht werden, und sie muss bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden, d.h. die erste Meldung sollte seitens der Verpflichteten für das Jahr 2023 bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Zu den Tätigkeiten der Verkäufer, die die Gewinne mittels der digitalen Plattformen erzielen, sollten z.B. die Immobilienvermietung, die Erbringung von Dienstleistungen, der Warenverkauf oder die Vermietung von Fahrzeugen gehören.

Die Angaben, die seitens der Betreiber der digitalen Plattformen erhalten werden, werden dann automatisch unter den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten ausgetauscht.

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