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Klára Honzíková | December 3, 2018

Sind Sie bereit für eine mögliche Änderung in der Kategorie der Buchführungseinheit?

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Im Oktober 2016 haben wir uns auf diesen Seiten mit der Novelle des Gesetzes Nr. 563/1991 Sb., Buchhaltungsgesetz, die mit Wirkung ab dem 1.1.2016 erhebliche Änderungen brachte, beschäftigt. Eine der größten Änderungen war die Einführung der Kategorisierung der Buchführungseinheiten. Wir sind der Meinung, dass sich die meisten Buchführungseinheiten zwei Jahre nach der Umsetzung mit der Änderung erfolgreich auseinandergesetzt haben und dass die Begriffe Mikro-, kleine, mittelgroße und große Buchführungseinheit ein Teil der täglichen Praxis geworden sind. Das Jahr 2018 ist nach dem Jahr 2016, in dem die jeweilige Kategorie bestimmt werden musste, das nächste wichtige Jahr. Es ist das Jahr, in dem zum ersten Mal seit der Einführung der Kategorisierung die Kategorie der Buchführungseinheit geändert werden kann. Bezieht sich die Änderung der Kategorie auch auf Ihre Gesellschaft? Welche weiteren Verpflichtungen bringt sie? Bevor wir diese Fragen beantworten, sollten wir uns an die Grundregeln der Kategorisierung der Buchführungseinheiten erinnern.

Die Regeln für die Einordnung der Buchführungseinheit finden wir in den §§ 1a bis 1e des Gesetzes Nr. 563/1991 Sb., Buchhaltungsgesetz. In welche Kategorie die Buchführungseinheit fällt, bestimmen wir nach den folgenden Kriterien. Snímek_obrazovky_2019_01_08_v_1.47.png

Wenn Ihr Unternehmen zu den Buchführungseinheiten gehört, die in zwei nacheinander folgenden Bilanzstichtagen der Jahresabschlüsse zwei der oben genannten Grenzwerte überschritten oder aufgehört hat, sie zu überschreiten, sind Sie verpflichtet, ab dem Beginn des unmittelbar nachfolgenden Geschäftsjahres die Kategorie der Buchführungseinheit zu ändern.

Was bedeutet das für Sie? Die Einordnung in die richtige Kategorie hat eine Auswirkung auf die Verpflichtungen, die mit dem Jahresabschluss und dessen Veröffentlichung zusammenhängen. Gleichzeitig kann sie die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer und die damit zusammenhängende Verpflichtung zur Erstellung des Jahresberichts beeinflussen. Sie kann auch eine Auswirkung auf die Bewertungsweisen der Vermögenswerte der Gesellschaft haben.

Sehen wir uns daher genauer die Vereinfachung der Verpflichtungen an, die nur ausgewählte Kategorien der Buchführungseinheiten betreffen.

Mikro-Buchführungseinheiten:

  • Diese verwenden nicht die Bewertung mit dem Zeitwert gemäß § 27 tschechisches Buchhaltungsgesetz mit Ausnahme der Mikro-Buchführungseinheiten, die im Absatz 7 dieses Paragraphs angeführt sind.

Mikro- und kleine Buchführungseinheiten:

  • Diese müssen keine Übersicht über die Änderungen des Eigenkapitals und keine Cash-Flow-Übersicht erstellen;
  • sie sind nicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer verpflichtet, mit Ausnahme von kleinen Buchführungseinheiten, die die durch das tschechische Buchhaltungsgesetz bestimmte Grenzen überschreiten, und mit Ausnahme von Buchführungseinheiten, für die diese Verpflichtung durch eine besondere Rechtsvorschrift festgelegt wird

Mikro und kleine Buchführungseinheiten, auf die sich die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer nicht bezieht:

  • Diese können den Jahresabschluss im gekürzten Umfang erstellen;
  • sie können den Anhang zum Jahresabschluss ohne bestimmte Informationen, die andere Buchführungseinheiten veröffentlichen müssen, erstellen;
  • sie müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen, wenn für sie diese Verpflichtung keine besondere Rechtsvorschrift festlegt;
  • sie sind nicht verpflichtet, den Jahresbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Mikro-, kleine und mittelgroße Buchführungseinheiten, die verpflichtet sind, den Jahresbericht zu erstellen:

  • Diese führen im Jahresbericht keine nichtfinanziellen Informationen gemäß § 21, Absatz 2 Lit. a) bis f) tschechisches Buchhaltungsgesetz an.

Mit der vorgenannten Auswirkung der Änderung der Kategorie der Buchführungseinheit auf die Bewertungsweisen der Vermögenswerte befasst sich der neue § 61c der Verordnung für Unternehmer, der die folgenden Regeln festlegt. Die Mikrobuchführungseinheit, die die Kategorie der Buchführungseinheit ändert, wird die jeweiligen Vermögenswerte mit dem Zeitwert bewerten. Im Vergleich dazu wird die Buchführungseinheit, die die Kategorie auf eine Mikro-Buchführungseinheit geändert hat und die die Vermögenswerte mit dem Zeitwert bewertet hatte, die jeweiligen Vermögenswerte gemäß §25 tschechisches Buchhaltungsgesetz bewerten.

Die Änderung der Bewertung wird in beiden Fällen zum ersten Tag des Geschäftsjahrs, in dem die Kategorie geändert wird, erfolgen. Es muss berücksichtigt werden, dass es sich um eine Änderung der Methode handelt, die im Anhang zum Jahresabschluss beschrieben werden sollte und die steuerliche Auswirkungen haben könnte.

Vergessen Sie daher nicht, vor der Erstellung des Jahresabschlusses die Einordnung Ihrer Buchführungseinheit in die richtige Kategorie zu überprüfen. Im Falle der Änderung der Kategorie bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Änderungen in der Berichterstattung vor, vergessen Sie nicht, die mögliche Änderung der Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses vom Wirtschaftsprüfer und die mögliche Änderung der Bewertung der Vermögenswerte zu überprüfen.

Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Unternehmen zu den Buchführungseinheiten gehört, bei denen im Jahr 2018 die Verpflichtung zur Änderung der Kategorie der Buchführungseinheit entstanden ist? Wissen Sie nicht, welche Verpflichtungen für Ihre Gesellschaft durch die Änderung der Kategorie entstehen? Wenden Sie sich gern an uns, wir sind bereit, Sie zu unterstützen.

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