Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Jiří Jakoubek | | June 13, 2023
Aufgrund der Vielzahl von Beziehungen und Transaktionen zwischen tschechischen und slowakischen Steuersubjekten geben wir im Folgenden grundlegende Informationen zu den geänderten Anforderungen
an Dokumentationspflichten im Bereich Verrechnungspreise in der Slowakei, einschließlich Informationen
zur Begrenzung der Zinskosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der ATAD-Richtlinie.
Die Gesetzesnovelle bringt mehrere Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise und der Bekämpfung aggressiver Steuerplanung. Die meisten Bestimmungen treten ab 1. Januar 2023 in Kraft. Die Regelungen
zur Begrenzung der Zinskosten treten ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Hauptpunkte der Gesetzesnovelle zum Thema Verrechnungspreise:
Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 wird im EStG-SK eine Regelung zur Begrenzung der Zinskosten eingeführt.
Dies führt zur Umsetzung von Vorschriften gegen Steuervermeidungspraktiken (Steuerhinterziehung),
die unmittelbare Auswirkung auf das Funktionieren des Binnenmarktes haben (sog. ATAD-Richtlinie).
Ab dem Jahr 2009 sind slowakische Steuerzahler verpflichtet, Transaktionen mit ausländischen abhängigen Personen zu dokumentieren. Ab 2015 sind sie dann verpflichtet, auch die Dokumentation von Geschäften mit inländischen abhängigen Personen zu bearbeiten. Die Dokumentationspflicht gilt für sogenannte kontrollierte Geschäfte mit abhängigen Personen/Unternehmen. Als abhängige Personen gelten nahestehende Personen, Personen oder Unternehmen, die wirtschaftlich, persönlich oder anders verbunden sind, sowie Personen bzw. Unternehmen, die Teil eines konsolidierten Konzernkreises sind.
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik bestimmt den Inhalt und Umfang der Dokumentation über kontrollierte Transaktionen und die angewendete Methode. Zu diesem Thema hat das Finanzministerium eine Richtlinie des Finanzministeriums der Slowakischen Republik herausgegeben. Diese Richtlinie wurde erstmals
für das Steuerjahr 2015 angewendet. Sie wurde im Jahr 2018 und nun mit Wirkung ab Steuerjahr 2023 revidiert.
Der Richtlinie zufolge gliedert sich der Umfang der Dokumentationspflicht in drei grundsätzliche Arten
der Dokumentation, nämlich:
Für alle anderen geprüften Transaktionen, für die keine vollständige, einfache oder verkürzte Dokumentation erstellt wird, wird die Verpflichtung nach EStG-SK durch die Abgabe einer ordnungsgemäß ausgefüllten Körperschaftsteuererklärung für den jeweiligen Steuerzeitraum erfüllt (Angaben zu geprüften Vorgängen werden nur in einer Tabelle aufgeführt, die Teil der Steuererklärung ist, ähnlich wie in der Tschechischen Republik).
Generell lässt sich sagen, dass bei inländischen kontrollierten Transaktionen die Dokumentationspflicht durch eine verkürzte Dokumentation, d.h. durch das Ausfüllen eines standardisierten Formulars (dessen Muster und Struktur Teil der Anlage der Richtlinie ist) erfüllt wird und sie wird nur auf Anforderung des Steuerverwalters vorgelegt.
Für den Fall, dass der Steuerpflichtige einen Steuernachlass (aufgrund der Anwendung von Investitionsanreizen) beansprucht oder Transaktionen mit einer abhängigen Person aus einem nicht kooperativen Staat durchführt, muss er (wesentliche) inländische kontrollierte Transaktionen zumindest in einem wesentlichen Umfang dokumentieren. Für inländische kontrollierte Transaktionen sind die Regeln nur dann strenger, wenn der Steuerzahler die Steuerverwaltung um eine Entscheidung über die Genehmigung der Bewertungsmethode (vorläufige Preisvereinbarung - APA, Ähnliches gilt auch für MAP) ersucht, oder wenn er eine Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage beantragt. In einem solchen Fall ist es erforderlich, die Verrechnungspreis-dokumentation im vollständigen Umfang zu führen.
Bei ausländischen (internationalen) kontrollierten Transaktionen besteht die Pflicht zur Erstellung einer vollständigen Dokumentation für den Fall, dass der Wert der ausländischen kontrollierten Transaktion (Gruppe kontrollierter Transaktionen) 10 Mio. EUR übersteigt. Bei bedeutenden kontrollierten Transaktionen gilt diese Verpflichtung auch für Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, das wirtschaftliche Ergebnis im Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anzugeben, einen Steuernachlass (aufgrund der Anwendung von Investitionsanreizen) beanspruchen oder Transaktionen mit einer abhängigen Person aus einem nicht kooperativen Staat durchführen. Gleiches gilt, jedoch unabhängig von der Bedeutung der Transaktion, wenn der Steuerpflichtige bei der Steuerverwaltung um eine Entscheidung über die Genehmigung der Bewertungsmethode (vorläufige Preisvereinbarung – APA, Ähnliches gilt auch für MAP) ersucht, oder wenn er eine Anpassung der Steuerbemessungsgrundlage beantragt, muss er die Unterlagen vollständig aufbewahren. Für ausländisch kontrollierte Transaktionen wird eine grundlegende (einfache) Dokumentation für den Fall geführt, dass der Wert der ausländisch kontrollierten Transaktion (Gruppe kontrollierter Transaktionen) 1 Mio. EUR übersteigt, oder
wenn die Transaktion mit einer abhängigen Person aus einem nicht kooperativen Staat erfolgt.
Auf der Grundlage der oben genannten Änderung des ESt.-Gesetzes (SK) hat das slowakische Finanzministerium eine neue Richtlinie Nr. MF/020061/2022-724 herausgegeben. Die Richtlinie findet erstmals bei der Erstellung der Dokumentation für den Steuerzeitraum 2023 Anwendung.
Die größten Änderungen gab es im Artikel 3 der Richtlinie, und zwar im Umfang der Dokumentation für die sog. verkürzte Dokumentation. Die Dokumentationspflicht im Umfang der Kurzdokumentation bleibt durch das Ausfüllen des Formulars (ein Muster ist Teil des Anhangs der neuen Richtlinien) erfüllt. Über bedeutende kontrollierte Transaktionen wird nun zumindest eine verkürzte Dokumentation geführt (für den Fall, dass für diese Transaktionen keine vollständige oder grundlegende Dokumentation gemäß der Richtlinie geführt wird), wenn ein Steuerpflichtiger, der im betreffenden Steuerzeitraum einen steuerlichen Verlust gemeldet hat, einen Abzug des steuerlichen Verlusts beansprucht oder den Steuersatz von 15% nicht anwendet. Darüber hinaus wird beim Steuerzahler, der einen Steuernachlass (aufgrund der Anwendung von Investitionsanreizen) in Anspruch nimmt, eine verkürzte Dokumentation über kontrollierte Transaktionen geführt werden.
Wenn Sie sich für detailliertere Informationen zu dieser Thematik interessieren, zögern Sie bitte nicht,
sich vertrauensvoll an unsere Experten zu wenden.
Autor: Jiří Jakoubek, Zuzana Ponížilová