Jana Shumakova | 12.11.2024
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Im Rahmen der Besteuerung der digitalen Wirtschaft geht es schon lange nicht um die Frage der Vermeidung der Steuerpflicht, sondern um die Frage, wie die globale Besteuerung von Unternehmen der digitalen Wirtschaft überhaupt aussehen sollte. Die Regeln, die aus der traditionellen Wirtschaft stammen, liefern hier keine idealen Ergebnisse. Unternehmen erwirtschaften in der Regel sehr hohe Umsatzerlöse aus dem Ausland, ohne dort physisch präsent zu sein. Die Regeln der traditionellen Wirtschaft, die sich auf physische Präsenz konzentrieren, vernachlässigen, dass ein großer Teil des Wertes von digitalen Unternehmen aus anderen Formen nicht physischer / unkörperlicher Präsenz im Ausland stammt, zum Beispiel aus einem sozialen Netzwerk von Nutzern. Die digitale Revolution hat so die Volkswirtschaften der Staaten umgeworfen und die Art und Weise erschüttert, in der Unternehmen heute den Mehrwert schaffen.
Obwohl die Besteuerung der digitalen Wirtschaft eine globale Herausforderung darstellt, hat die Europäische Kommission beschlossen, einen Vorschlag der europäischen Lösung vorzulegen. Die Europäische Kommission hat am 21. März 2018 im Rahmen der Initiative „Fair Taxation of the Digital Economy“ einen Vorschlag für neue Regeln vorgelegt, die darauf abzielen, die digitale Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union fairer und nachhaltiger zu besteuern.
Einer der Gründe, warum sich die Europäische Union auf die Besteuerung von Unternehmen in der digitalen Wirtschaft konzentrierte, ist die Tatsache, dass laut Daten der Europäischen Union der Steuersatz der digitalen Unternehmen im Durchschnitt bei 9,5% liegt, während traditionelle Unternehmen einen effektiven Steuersatz von 23,2% haben. Der neue Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, eine globale Besteuerung digitaler Unternehmen einzustellen, die den heutigen Geschäftsmethoden entspricht und somit Gewinne in die Länder bringt, aus denen der Wert stammt. Dieser Vorschlag betrifft nicht nur große US-IT-Giganten wie Google, Apple oder Facebook.
Die Europäische Union stützt ihren Vorschlag auf einem international anerkannten Ausgangspunkt, dass der Wert dort besteuert sein sollte, wo er geschaffen wird. Derzeit ist jedoch der Ort der Wertschöpfung nicht der Ort, an dem Gewinne besteuert werden. Die Festlegung der neuen Regeln ist jedoch sehr zeitaufwendig, weshalb die Europäische Kommission eine digitale Steuer als eine vorübergehende Lösung vorschlägt, die für Bruttoumsatzerlöse gelten würde und zwar in einem Wert von 3%. Diese Steuer würde jedoch nicht für kleinere Unternehmen gelten, sondern für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro, von denen mindestens 50 Millionen aus der Europäischen Union stammen.
Eine der grundlegendsten Ideen besteht darin, den Körperschaftsteuerrahmen so zu überarbeiten, dass der zu versteuernde Gewinn auf der Grundlage des Mehrwerts auf die verschiedenen Rechtsordnungen verteilt wird. Die Europäische Kommission hat daher einen Entwurf für neue Vorschriften für eine ständige Betriebsstätte, die sog. digitale ständige Betriebsstätte, vorgelegt. Nach den vorgeschlagenen Regeln würde die Betriebsstätte entstehen, wenn:
Die Einführung des Gesetzesentwurfs in die Gesetzgebung (und damit in die Praxis) wird höchstwahrscheinlich immer noch mit erheblichen Problemen verbunden sein, denn um Steuervorschriften in der Europäischen Union festzulegen, ist eine Einstimmigkeit erforderlich, und ein solches Abkommen ist nicht in Sicht. Wir können nur spekulieren, ob Staaten wie Irland oder Luxemburg, die durch ihre Niedrigsteuerpolitik bekannt sind, dieser Änderung zustimmen werden. Dieser Vorschlag ist bereits auf die Kritik gerade dieser Staaten gestoßen. Es gibt auch keine Zustimmung aus den Vereinigten Staaten, die die Regeln auch negativ beeinflussen würden.
Da der Vorschlag auf eine Welle des Unmuts gestoßen ist und im Steuerbereich die einstimmige Zustimmung aller Staaten erforderlich ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Verabschiedung dieser neuen Regeln ein langfristiger Lauf sein wird.
In den anderen Ausgaben unseres Newsletters werden wir Sie ausführlich über den Inhalt des Entwurfs informieren.
Veronika Novotná & Štěpán Osička