Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Als Folge der negativen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine kam es zu einem enormen Anstieg der Preise für Gas, Strom und Erdölprodukte, was in der Folge zu einer Erhöhung der Preise anderer Produkte aus der Produktions- und verarbeitenden Industrie und zu einem Anstieg der Zinssätze führte.
Um die Preisobergrenze für den oben genannten Handelsartikel zu lösen, erließ der Rat der Europäischen Union einen Entwurf einer Ratsverordnung zur Notanpassung hoher Energiepreise, der die Methode zur Begrenzung der Energiepreise auf Ebene der Europäischen Union und die Methode der Umverteilung von Steuern auf überschüssige Gewinne zwischen den Mitgliedstaaten, auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips in Abhängigkeit von der Bedrohung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten durch hohe Energiepreise, festlegt.
Zur Minderung bzw. Lösung der negativen Auswirkungen der gestiegenen Preise der oben genannten Waren wird vom Finanzministerium der Tschechischen Republik (MFČR) eine Änderung des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über Einkommenssteuern, in der geänderten Fassung vorbereitet, die eine neue zusätzliche Körperschaftsteuer einführen sollte, die in den Jahren 2023 – 2025 zu ihrer Standardsteuerschuld von 19% anzuwenden ist, und deren Grundfunktionen das MFČR-Ministerium am 06.10.2022 vorgestellt hat.
Die neue Steuer betrifft Unternehmen, die in erheblichem Umfang in Branchen tätig sind, die unerwartete Gewinne generieren, d.h. Strom- und Gasproduktion und -handel, Banken, Bergbau von fossilen Brennstoffen sowie die Produktion und der Vertrieb von Erdöl- und Kokerei-Produkten.
Gemäß Erklärung des MFČR-Ministeriums betrifft die Steuer auf unerwartete Gewinne im Bankensektor Unternehmen mit Nettozinserträgen über 6 Mrd. CZK (für das Vorjahr), was gemäß der Definition der Tschechischen Zentralbank (ČNB) die Grenze ist, die im Allgemeinen große und mittlere bzw. kleine Banken differenziert. Es ist noch nicht ganz klar, ob diese neue Steuer nur für Banken oder auch für andere (selbständige oder innerhalb von Bankbeteiligungen tätige) - die Finanzvermittlung anbietende - Unternehmen gelten wird.
Im Bereich der Energieerzeugung und -verteilung werden ganze Holdings bewertet, wenn deren Gesamtumsatz aus der jeweiligen Tätigkeit mehr als 2 Mrd. CZK pro Jahr beträgt.
Grundlage für die Berechnung der 60% Steuer aus unerwarteten Gewinnen sollte die positive Differenz zwischen der von diesen Steuerzahlern in den Jahren 2023 bis 2025 erzielten Steuerbemessungsgrundlage und dem Durchschnitt der in den Jahren 2018 und 2021 erreichten Bemessungsgrundlagen dieser Steuerzahler sein, erhöht um 20 %, was den Standard, d.h. die erwartete Gewinnsteigerung dieser Unternehmen für die Jahre 2018 bis 2021, darstellt.
Autor: Jaroslav Foltýn