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Das Steuerpaket oder das sog. "Gesetz, durch das bestimmte Gesetze im Bereich Steuern geändert werden“, wurde am 16. Juni 2017 in der Gesetzessammlung unter der Nr. 170/2017 veröffentlicht. Es ist nach der tschechischen Gesetzgebung am 15. Tag nach der Veröffentlichung in der Gesetzessammlung, d.h. am 1. Juli 2017, in Kraft getreten.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem die Reduzierung der Pauschalen für Unternehmer, die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für ein zweites und ein drittes Kind, die Einführung des Instituts der sog. „unzuverlässigen Person“ im Bereich der MwSt. , und auch die Möglichkeit der Abschreibung der technischen Aufwertung seitens jedes berechtigten Benutzers des Anlagevermögens.
Das Steuerpaket, das ungewöhnlicherweise zwei Monate nach seiner Verabschiedung in der Gesetzessammlung veröffentlicht wurde, bringt eine Reihe von Schwierigkeiten. Das Inkrafttreten zu Beginn des Quartals mindert jedoch die Schwierigkeiten für die vierteljährlichen Zahler der MwSt.