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| November 8, 2013

Steuerprüfung nach der Abgabenordnung

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Haben Sie Angst vor dem Finanzamt, haben Sie Angst vor einer Steuerprüfung? Wir nicht, es ist unsere Arbeit. Mit der Steuerprüfung stellt der Mitarbeiter des Steuerverwalters fest oder überprüft die Erfüllung von Pflichten des Steuersubjektes, er überprüft die Richtigkeit der Steuererklärung (nach der neuen Terminologie der Steuerbehauptung) und er überprüft weitere Tatsachen und Umstände, die für die richtige Festsetzung der Steuer entscheidend sind. Die Steuerprüfung wird bei dem Steuersubjekt oder an dem Ort durchgeführt, wo es angesichts Zwecks der Kontrolle am passendsten ist. Die Steuerprüfung verläuft gewöhnlich bei dem Steuersubjekt, d.h. in seinem Firmensitz oder der gewerblichen Niederlassung. Der Steuerverwalter überprüft den Gegenstand der Steuerprüfung im abgegrenzten Umfang. Man kann den Umfang der Steuerprüfung in ihrem Verlauf erweitern oder verengen. Das Steuersubjekt hat im Verlauf der Steuerprüfung gegenüber den Mitarbeitern des Steuerverwalters nicht nur Pflichten sondern auch Rechte. Die Steuerprüfung endet mit Unterschrift des Protokolls über Steuerprüfung. Das Steuersubjekt verliert mit Unterschrift des Berichtes alle oben angeführten Rechte. Deshalb ist es immer passend nach Vorlage des Berichtes über Steuerprüfung die ausreichende Frist zu seinem Durchstudieren anzufordern!