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| | March 11, 2025
Im November 2024 hat die Generalfinanzdirektion ein neues Instrument zur Effektivierung der Steuerverwaltung namens „Tax Echo“ eingeführt. Dieses moderne von verhaltensorientierten Ansätzen inspirierte Konzept zielt darauf ab, die freiwillige Einhaltung steuerlicher Pflichten zu fördern und die Steuererhebung effizienter zu gestalten. Das personalisierte Mitteilungssystem an Steuerpflichtige soll die Informationsklarheit erhöhen und die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung vereinfachen. Ziel ist es, die Zahl der Personen zu erhöhen, die ihren steuerlichen Pflichten freiwillig nachkommen, und den Aufwand für Kontrollverfahren zu senken, die die Steuerverwaltung nach der Abgabenordnung bei festgestellten Mängeln gewöhnlich durchführen muss.
„Tax Echo“ ist ein personalisiertes Schreiben (im Englischen „Nudge letter“), das die Finanzverwaltung den einzelnen Steuersubjekten übermittelt, wenn sie auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Daten Unstimmigkeiten bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten feststellt. Bei diesem Instrument handelt es sich nicht um repressive Maßnahme, sondern es bietet Möglichkeiten zur zeitnahen Korrektur ohne Sanktionen. Steuerpflichtige werden über festgestellte Fehler informiert und haben die Möglichkeit, diese freiwillig zu korrigieren.
Die Beantwortung der versandten Mitteilung erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis, bei fehlender Reaktion des Steuerpflichtigen können jedoch in diesem Zusammenhang negative Konsequenzen erfolgen. Wenn keine Antwort erfolgt, ist die Steuerverwaltung berechtigt, ein formalisiertes Verfahren gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Abgabenordnung durchzuführen, d.h. beispielsweise dem Steuerpflichtigen eine Aufforderung zur Abgabe einer nachträglichen Steuererklärung zu übersenden, was in der Folge zu einer nachträglichen Steuernachbemessung mit den damit verbundenen Strafzahlungen führen kann. Steuerpflichtigen wird daher empfohlen, Mahnungen der Steuerverwaltung zeitnah nachzukommen oder sich diesbezüglich an einen Steuerberater zu wenden.
Im Februar 2025 veröffentlichte die Generalfinanzdirektion eine Auswertung der ersten Phase von „Tax Echo“- Projekts, in deren Mittelpunkt Steuerzahler standen, die ihr Rentenprodukt im Jahr 2022 vorzeitig kündigten und Steuervorteile in Anspruch nahmen. Diese Pilotphase des Projekts hat positive Ergebnisse gezeigt – 47 % von Steuerpflichtigen haben auf die Mitteilung reagiert und freiwillig eine nachträgliche Steuererklärung abgegeben und somit ihren Fehler korrigiert. Dank dessen wurden in den Staatshaushalt 2,1 Millionen Kronen bezahlt, während der erwartete Gesamtfiskaleffekt dieser Phase 4,5 Millionen Kronen beträgt.
Auf den Erfolg der ersten Etappe folgte nun die zweite Etappe, in der es um den fälschlich geltend gemachten Ehegattenabsetzbetrag für das Jahr 2022 ging. Die Finanzverwaltung kontaktierte 3.502 Steuerzahler. Persönliche Schreiben wurden den Steuerzahlern am 14. Februar 2025 zugesandt. In dieser Phase werden voraussichtlich bis 80 Millionen Kronen in den Staatshaushalt erwartet, wobei die Auswertung dieser Etappe im Juli 2025 erfolgt.
Insgesamt ist geplant, Tax Echo kontinuierlich auf weitere Steuerbereiche auszuweiten und so die Steuerverwaltung effizienter zu gestalten und den Verwaltungsaufwand für Steuerpflichtige sowie Behörden zu reduzieren. Die Generalfinanzdirektion beabsichtigt, dieses Instrument zum Standard für die Kommunikation mit allen Steuerzahlern zu machen und zu einem effizienten und transparenten Steuersystem beizutragen.
„Tax Echo“ ist ein neues Instrument für die Steuerverwaltung in der Tschechischen Republik, dessen Ziel darin besteht, die Funktionsweise des Steuersystems effizienter zu gestalten und Steuerzahler zu motivieren, ihren Steuerpflichten freiwillig nachzukommen. Die Beantwortung der übermittelten Mitteilung erfolgt auf freiwilliger Basis seitens der Steuerpflichtigen und es wird ihnen die Möglichkeit gegeben, die festgestellten Mängel ohne Strafe zu beheben. Erfolgt keine Antwort, dann verfährt die Steuerverwaltung standardmäßig nach den Bestimmungen der Abgabenordnung, was für Steuerpflichtige negative Folgen haben kann. Steuerpflichtigen wird daher empfohlen, etwaige Warnhinweise im Rahmen des „Steuerechos“ ggf. mithilfe eines Steuerberaters zu beachten.