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| September 19, 2014

Technische Aufwertung oder Reparatur? Situation im Jahre 2014 im Licht der Judikatur

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Bis zum Jahr 2012 judizierte das Oberste Verwaltungsgericht in diesem Sinne, dass die Renovierungsarbeiten gleichzeitig auf einem Bauprojekt nicht geteilt werden können. Das einzige Bauprojekt kann nicht künstlich geteilt werden. Aus dieser Sicht kam es im Jahr 2013 zur Änderung der Judikatur, wobei das Oberste Verwaltungsgericht bestätigte, was aus der vorigen Judikatur nicht eindeutig hervorging. Und zwar, dass die im Rahmen eines Bauprojektes erbrachte Arbeiten auf die Reparaturen und technische Aufwertung geteilt werden können, jedoch kommt es auf die konkrete Situation und die Beweismittel an.

Nicht zuletzt sollte darauf hingewiesen werden, dass die Beweislast in der ersten Reihe bei dem Steuerpflichtigen liegt. Wenn dieser es so bewertet, dass es sich um die Reparatur und nicht um die technische Bewertung gehandelt hat, muss er genug Dokumentation und detaillierte Unterlagen zum Beweis des ursprünglichen Standes des Gebäudes vor der Renovierung, die Dokumentation über Verlauf der Realisierung und Dokumentation über den Stand nach der Realisierung zur Verfügung haben.