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Veronika Odrobinová | January 5, 2022
Das tschechische Telekommunikationsamt hat vor kurzem eine interpretative Stellungnahme zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Telemarketing nach der Änderung des Gesetzes über die elektronische Kommunikation abgegeben (im Folgenden „Stellungnahme“ genannt). Die Novelle führte unter anderem das sogenannte Opt-in-Regime für Telemarketing ein, bei dem nur diejenigen kontaktiert werden können, die im öffentlichen Telefonverzeichnis angegeben haben, dass sie zu Marketingzwecken kontaktiert werden möchten. In der Stellungnahme wird klargestellt, dass das Verbot nur für öffentliche Listen gilt.
Wenn der Kontaktierende die Nummer von einer anderen Quelle bezogen hat, muss er nachweisen, wie er sie gewinnen hat und dass er berechtigt ist, sie gemäß dem Gesetz über personenbezogene Daten zu behandeln. In der Stellungnahme wird erläutert, was als öffentliche Liste gelten kann oder wer sie erstellen kann. Weiter heißt es, dass das Verbot sowohl für natürliche als auch für juristische Personen gilt, unabhängig davon, ob es sich um Unternehmer handelt.
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