Petr Němec | 22.11.2024
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Ab Mitternacht des 26. März 2020 (von Mittwoch auf Donnerstag) an gelten neue Regeln für Arbeitnehmer, die als Grenzgänger arbeiten. Die Änderung betrifft die Grenzgänger, die die Grenze zwischen der Tschechischen Republik, Deutschland und Österreich überqueren.
Für Personen, die die Grenze zwischen der Tschechischen Republik, der Slowakei und Polen überqueren, ändert sich nichts. Die wichtigsten Regeln, die weiterhin gelten, sind die folgenden:
Für Personen, die die Grenze zwischen der Tschechischen Republik, Deutschland und Österreich überschreiten, werden von Mittwoch auf Donnerstag an neue Regeln gelten, die sich danach unterscheiden, ob es sich um Personen handelt, die aus der Tschechischen Republik heraus oder in die Tschechische Republik hinein pendeln.
Für beide angeführten Gruppen gilt, dass sie in Touren pendeln müssen, jede Tour dauert mindestens 21 Kalendertage, die Mindestentfernung von der Grenze müssen nicht mehr 100 km sein, wenn sie jedoch weiter als 100 km fahren, müssen sie die Hauptgrenzübergänge, die im Betrieb 24/7 sind, d.h., die ohne Pausen offen sind, nutzen. Sie müssen nicht mehr das Heft des Grenzgängers besitzen, es wird von der Polizei elektronisch erfasst.
Für Personen, die aus der Tschechischen Republik pendeln, gilt weiterhin, dass sie zwischen den Touren die Quarantäne von 14 Tagen einhalten müssen, die sie bei ihrem Arzt sicherstellen müssen, und dass sie bei einer neuen Tour der Polizei eine ärztliche Bescheinigung über die Quarantäne vorlegen müssen.
Für Personen, die in die Tschechische Republik pendeln, gilt, dass sie nach der Tour von 21 Tagen eine Pause von 14 Tagen vor der neuen Tour einhalten müssen.