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| October 20, 2013

Tschechischer Rechnungslegungsstandard Nr. 008 – Wertpapiers- und Anteilstransaktionen:

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Die Definition der Klassifikation der Wertpapiere ist im Buchführungsgesetz Nr. 563/1991 Slg.; in der Verordnung Nr. 500/2002 Slg.; im Tschechischen Rechnungslegungsstandard 008, 014 (Langfristiges Finanzvermögen) und 016 (Kurzfristiges Finanzvermögen) erfasst. Gegenstand des alleinen Standards Nr. 008 ist die Regelung der buchhalterischen Darstellung der Wertpapiere und Anteile, die in der Bilanz sowohl in dem langfristigen als auch im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen werden. Der Standard vereinigt die Buchhaltungsvorgänge in diesem Bereich und schlieβt an § 25 bis 27 Buchführungsgesetzes und § 8, 12 und 51 der Verordnung 500 an. Für die buchhalterische Darstellung ist die Klassifikation der Wertpapiere nach dem Zweck, für welchen die Wertpapiere und Anteile angeschafft werden, entscheidend: 1) Vermögenswertpapiere und -Anteile – Ziel ihres Besitzes in der Bilanzeinheit ist es, den Anteil und Einfluss an einer anderen Gesellschaft zu erhalten. 2) Schuldwertpapiere – Ziel des Besitzes dieser Wertpapiere ist es, einen Ertrag aus dem Zins zu realisieren. 3) Wertpapiere, umbewertet zum Realwert – Hier werden die Wertpapiere erfasst, die zwecks Handels eingekauft werden. 4) Realisierte Wertpapiere – Hier werden die Wertpapiere erfasst, bei welchen der Zweck ihrer Anschaffung vorläufig nicht genau bekannt ist.