Petr Němec | 17.12.2024
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Die Überschwemmungen, die in den vergangenen Tagen einige Gebiete der Tschechischen Republik und anderer Länder heimgesucht hatten, sind bereits zurückgegangen. Doch je mehr das Wasser zurückgeht, desto deutlicher wird das Ausmaß der hinterlassenen Schäden und viele Menschen stehen nun vor der Aufgabe, ihre Häuser und Besitztümer wieder aufzubauen. In dieser Situation ist jede Hilfe wertvoll, sei es in Form von körperlicher Unterstützung oder einer finanziellen Spende. Denken Sie darüber nach, Flutopfern zu helfen? Interessieren Sie sich für die steuerlichen Auswirkungen einer solchen Förderung für Ihr Unternehmen? Damit beschäftigen wir uns in diesem Artikel.
Wenn Sie sich dazu entschließen, einen vom Hochwasser betroffenen Arbeitnehmer zu unterstützen, ist die Einnahme des Arbeitnehmers steuerfrei. Spenden für humanitäre oder wohltätige Zwecke sind von der Einkommensteuer natürlicher Personen befreit. Mit der Steuerbefreiung ist keine Wertbeschränkung verbunden, so dass es keine Rolle spielt, wie hoch die Spende sein wird und auch nicht, ob die Schenkung in monetärer oder nicht-monetärer Form erfolgt. Liegen die Befreiungsvoraussetzungen vor, muss eine natürliche Person die Einkünfte nicht in der Steuererklärung angeben. Das Einzige, worauf der Arbeitnehmer achten muss, ist, wenn der Wert der Spende die Grenze von 5 000 000 CZK übersteigt; dann ist es erforderlich, die steuerfreie Einnahme bis zum Ablauf der Einreichungsfrist für die Steuererklärung dem Finanzamt mitzuteilen.
Aus Sicht des Arbeitgebers können solche Aufwendungen gem. § 24 Absatz 2 Buchst. zp) des Einkommensteuergesetzes als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden, jedoch nur wenn die Spende
in nicht-monetärer Form erfolgt. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber seine vom Hochwasser betroffenen Arbeitnehmer wirksam unterstützen, ohne dass sich diese Hilfeleistung negativ auf deren steuerpflichtige Einnahmen auswirkt. Bei der Spendung ist es jedoch wichtig, ausreichende Dokumentation/Unterlagen vorzulegen, die den Zweck und den Wert der Spende belegen, damit die Hilfe ordnungsgemäß gemeldet werden kann. Auf Geldspenden wird weiter unten eingegangen.
Spenden können nicht nur an Einzelpersonen, sondern beispielsweise auch an Gemeinden oder gemeinnützige Organisationen erfolgen, die sich an der Beseitigung der Folgen von Überschwemmungen beteiligen. Solche Spenden können steuerlich absetzbar sein, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ist es möglich, von der Steuerbemessungsgrundlage den Wert unentgeltlicher Leistungen abzuziehen, die an Gemeinden, Regionen, staatliche Organisationseinheiten, juristische Personen mit Sitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik usw. erbracht werden, sowie an juristische Personen, die aufgrund eines besonderen Gesetzes Organisatoren öffentlicher Sammlungen sind,
und zwar für taxativ definierte Zwecke, zu denen auch die Finanzierung der Beseitigung der Folgen einer Naturkatastrophe gehört (§ 15 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes – natürliche Personen und § 20 Abs 8 EStG – juristische Personen).
Um einen Abzugsposten anwenden zu können, darf auch die Wertbedingung nicht vernachlässigt werden, während bei juristischen Personen der Wert einer Spende mindestens 2 000 CZK betragen muss. Der Höchstbetrag des Abzugs beträgt 30 % der Steuerbemessungsgrundlage (der Vorschlag wird derzeit in der Abgeordnetenkammer diskutiert; sollte er nicht angenommen werden, würde der Höchstbetrag des Abzugs 10 % der Steuerbemessungsgrundlage betragen). Bei Spendung durch eine natürliche Person gelten ähnliche Regeln – ein Mindestwert von 2 % der Steuerbemessungsgrundlage oder mindestens 1 000 CZK für alle Spenden insgesamt (maximal 15 % der Steuerbemessungsgrundlage).
Neben Geldspenden ist es auch möglich, auch Sachspenden, etwa die Erbringung von Dienstleistungen, als Abzugsposten abzuziehen. Entscheidet sich das Unternehmen für eine Sachspende, kann es entscheiden,
ob diese Schenkung gemäß § 24 Abs. 2 Buchst. zp) des Einkommensteuergesetzes steuerlich abzugsfähig ist oder sie als Abzugsposten von der Steuerbemessungsgrundlage geltend macht. Beides ist nicht anwendbar.
Für die erfolgreiche Beantragung von Steuervergünstigungen ist die Dokumentation der geleisteten Spenden maßgebend. Wenn Sie eine Sachspende gewähren, benötigen Sie eine Bestätigung des Empfängers der Spende, die die Identität beider Parteien, den Zweck der Spende, den Wert und das Datum ihrer Gewährung enthält.
Bei größeren Spenden, insbesondere wenn diese mehrere Millionen Kronen übersteigen, empfiehlt es sich, einen Spendenvertrag abzuschließen, in dem der Spendengegenstand und der Verwendungszweck festgelegt sind.
Zu den Bedingungen für die Dokumentation von Spenden im Zusammenhang mit der Überschwemmung hat die Finanzverwaltung vorerst keine Information erlassen, sie hat jedoch ältere Angaben im Zusammenhang mit dem Tornado in Südmähren im Jahr 2021 mitgeteilt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Bedingungen denen in der Vergangenheit ähneln. Bei Geldspenden reicht in der Regel ein Kontoauszug oder ein Zahlungsauftrag aus, der die Überweisung auf das Hochwasserkonto bestätigt. Das bedeutet, dass in diesen Fällen der Abschluss eines Spendenvertrages nicht erforderlich wäre. Die spezielle Bankkontonummer sollte im zentralen Register der öffentlichen Sammlungen registriert werden. Informationen aus dem Register werden vom Innenministerium auf seiner Website veröffentlicht.
Dieselben Unterlagen benötigen auch Arbeitnehmer, wenn sie unterjährige Spenden als Abzugsposten bei der jährlichen Steuerabrechnung geltend machen wollen. Arbeitgeber können diese Spenden in die jährliche Vorschussabrechnung einbeziehen, die zu Beginn des Folgejahres erfolgt.
Eine Spende für Flutopfer ist nicht nur ein Ausdruck der Solidarität, sondern kann im Rahmen der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes auch bei der Minderung der Steuerbemessungsgrundlage oder als steuerlich absetzbare Ausgabe berücksichtigt werden. Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Dokumentation ist von entscheidender Bedeutung, unabhängig davon, ob es sich um finanzielle oder nicht-monetäre Spenden handelt. Wenn Sie Fragen zu bestimmten Situationen haben und nicht wissen, was Sie tun sollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wie es mit Spenden und mit der Mehrwertsteuer ist, haben wir hier beschrieben.