Petr Němec | 22.11.2024
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Im Februar 2023 tritt eine ziemlich umfassende Novelle des Verbrauchsteuergesetzes in Kraft. Neben den Neuerungen, mit denen die Novelle die EU-Richtlinie zur allgemeinen Anpassung der Verbrauchsteuern umsetzt, enthält sie auch viele legislativ technische Änderungen, die lediglich terminologische Änderungen bzw. die Streichung der im Verbrauchsteuergesetz bisher überflüssigen Einzeltexte mitbringen.
Zu den wichtigsten Änderungen im Zusammenhang mit der Novellierung der Richtlinie gehört die neue Regelung für teilweisen Verlust von Gütern während des Transports zwischen Mitgliedstaaten. Kommt es aufgrund der Art der betreffenden Waren zu einem Teilverlust in einem anderen EU-Land als dem, in dem die Waren zum Verbrauch freigegeben werden sollen, wird dieser Teilverlust von der Verbrauchsteuer befreit sein. Die Höhe des Verlusts/Schadens darf jedoch die von der Europäischen Kommission festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten und die Mitgliedstaaten übernehmen die Schwellenwerte. In der Tschechischen Republik wird der Schwellenwert im Fall von Mineralölen durch den Erlass des Ministeriums für Industrie und Handel und die einschlägigen Vorschriften für den Handel mit Alkohol festgelegt.
Die Gesetzesänderung führt beispielsweise auch die Möglichkeit für den Versender ein, im Rahmen des Fernverkaufs einen Steuervertreter einzusetzen, und hebt das Recht der zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats auf, einen Steuervertreter zu verlangen. Sie befreit auch von der Verpflichtung zur Sicherung für durch Pipelines transportierte Energieprodukte. Ab Februar 2023 werden ebenfalls die Ausstellung und Abwicklung von Steuerbefreiungsbescheinigungen beim Transport ausgewählter Produkte an verbrauchsteuerbefreite Empfänger automatisiert.
Die Novelle bestätigt den aktuellen Trend zur Senkung der Verwaltungskosten und zur Verstärkung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Durch die Novellierung der Richtlinie wird auch das bereits funktionierende EMCS-System erweitert, das der Überwachung des Transports ausgewählter Produkte im Rahmen der bedingten Steuerbefreiung dient.
Das Vorbezeichnete ist nur als eine Aufzählung von den wichtigsten Änderungen zu betrachten und stellt keine vollständige Interpretation der Gesetzesänderung dar. Wie wir bereits in der Einleitung erwähnt haben, enthält die Novelle auch zahlreiche terminologische Änderungen bzw. eine Änderung der Struktur oder Entfernung bereits bestehender Texte. Welche praktischen Auswirkungen die Änderungen durch die Novellierung haben werden, wird erst die Zeit und der tatsächliche Einsatz in der Praxis zeigen.
Wir werden die Situation weiterhin beobachten und Sie weiter informieren.
Autor: Lukáš Pflug, Tereza Horáková