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Roman Burnus | | May 31, 2022

Valorisierung von Lohnerstattungen bei Arbeitsunfällen

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Am 18. 5. 2022 hat die Regierung eine Valorisierung von Lohnerstattungen beschlossen, die den Verdienst nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ersetzen. Sowohl das durchschnittliche Einkommen als auch die Höhe der ausgezahlten Renten spielen bei der Berechnung der Erstattungen eine Rolle, darum ist es notwendig, durchschnittliche Einkommen zu erhöhen, nach denen die genannten Erstattungen berechnet werden.

Bei Entschädigung für einen Erwerbsausfall nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde, wird nun den Arbeitnehmern neu eine um 8,2 % erhöhte Erstattung gewährt.

Gleiches gilt für Hinterbliebenenversorgungsleistungen, bei denen ebenfalls eine neu um 8,2 % erhöhte Abfindung zusteht.

Erhöhte Entschädigungen gelten nicht für jene Personen, die Anspruch auf Erstattungen für Erwerbsausfall und Unterhaltszahlungen von Hinterbliebenen haben, wenn der Anspruch auf diese Erstattungen nach dem 31. Dezember 2022 entstanden ist.  Die Regierungsverordnung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

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