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Petra Čechová | September 10, 2024

Verabschiedete I-50-Interpretation betr. Latente Steuern und steuerfreie Wechselkursdifferenzen

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Im Juni 2024 verabschiedete der Nationale Buchungsrat (im Folgenden „NÚR“ genannt) die neue I-50-Interpretation zum Bereich der latenten Steuern.

Die Auslegung entspricht der im Einkommensteuergesetz ab dem Jahr 2024 vorgesehenen Möglichkeit, nämlich ein Steuersystem zu wählen, bei dem der Steuerzahler ausgewählte Wechselkursdifferenzen (für Forderungen und Schulden) von der Einkommensteuerbemessungsgrundlage ausschließen kann. Bis zum Ende des Jahres 2023 waren alle Wechselkursdifferenzen ein Teil sowohl des wirtschaftlichen Ergebnisses (buchhalterische Sicht) als auch der Steuerbemessungsgrundlage (steuerliche Sicht). Dem Steuerzahler wird nun also die neue Möglichkeit eingeräumt, ausgewählte Wechselkursdifferenzen in die Steuerbemessungsgrundlage nicht einzubeziehen.
Durch diese Änderung entstehen vorübergehende Differenzen zwischen dem Buchwert und dem Steuerwert der Forderungen/Schulden, wodurch ein Titel für die Ausweisung latenter Steuern entsteht.

Der Text der I-50-Interpretation selbst ist auf der Website von NÚR-Rat verfügbar – www.nur.cz

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