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Klára Honzíková | March 24, 2017

Veränderungen in der Kosten- und Ertragsbuchung

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Wie wir in der vorhergehenden Ausgabe unseres Newsletters ausgeführt haben, haben wir eine neue Serie über Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für Sie vorbereitet. Wir kommen jetzt mit dem ersten Artikel, der auf Veränderungen reagiert, zu denen es jedes Jahr in der Gesetzgebung kommt, und zwar im Buchhaltungsbereich. Beispielsweise war das Jahr 2016 im Buchhaltungsbereich ein Jahr großer Veränderungen. Sie kamen sowohl im Gesetz über die Buchhaltung Nr. 563/1991 Sb., als auch in der Durchführungsverordnung Nr. 500/2002 Sb. zum Ausdruck. Neu wurde beispielsweise die Kategorisierung der Buchhaltungseinheiten definiert, und es wurde neu der Begriff „einfache Buchhaltung“ eingeführt. In diesem Artikel wollen wir uns aber vor allem den Veränderungen in der Buchung der Kosten und Erträge im Jahr 2016 und 2017 widmen.

Die erste wichtige Neuheit, auf die wir hinweisen wollen, ist die Veränderung, die die Buchung außerordentlicher Erträge und Kosten betrifft. Die Novelle der Buchungsvorschriften, beginnend mit dem Jahr 2016, stornierte die selbstständige Ausweisung außerordentlicher Kosten und außerordentlicher Erträge. Stattdessen werden neu die Konten 548 – Sonstige Betriebskosten, 568 – Sonstige Finanzkosten und im Fall der Erträge die entsprechenden Konten 648 und 668 – Sonstige Betriebs- bzw. Finanzerträge angewandt. Während noch im Jahr 2015 auf das Konto 588 im Fall von ganz außergewöhnlichen Geschäftsoperationen, im Hinblick auf die übliche Tätigkeit der Gesellschaft, z.B. über den Verkauf eines Handelsbetriebes, gebucht wurde, wird heute in der Gruppe 58 die Änderung des Vorratsstandes und die Aktivierung ausgewiesen. Die Gruppe 68 blieb vorläufig ohne konkrete Zuordnung.

Die Neuheiten in der Buchung von Vorratsänderungen durch eigene Tätigkeit betrafen somit alle Produktionsgesellschaften. Von den ursprünglich angewandten Konten der Gruppe 61 war somit eine Umstellung der Buchhaltungs-Software auf die Gruppe 58 notwendig. Obwohl es auf den ersten Blick scheinen mag, dass es eher um eine Änderung „administrativen Charakters“ geht, hat die neue Buchungsweise Auswirkung auf die Berichte der Gesellschaft und insbesondere auch auf die Kriterien, die mit der Kategorisierung der Buchhaltungseinheiten oder den Limiterrechnungen für die pflichtgemäßen Wirtschaftsrevisionen zusammenhängen. Die Gruppe 61 wurde früher in die Errechnung des Umsatzwertes einkalkuliert. Ein entsprechendes Vorgehen wurde auch für die Aktivierungsbuchung gewählt, auch diese wird nicht mehr in den Umsatz einkalkuliert, und über sie wird in der Kontengruppe 58 gebucht.

Eine weitere wichtige Veränderung, die wir in diesem Artikel erwähnen möchten, ist die Neuheit, die die Schenkungsbuchung betrifft. Empfangene Geschenke wurden früher auf dem Konto 413 – Sonstige Kapitalfonds gebucht. Dieses eingelebte Vorgehen ändert sich jedoch mit Wirkung der Novelle. Neu werden die empfangenen Geschenke als sonstige Betriebserträge in der Gruppe 64 ausgewiesen, wenn es sich um Geschenke im Finanzbereich handelt, dann in der Gruppe 66.

Die letzte Neuheit, auf die wir hinweisen möchten, ist zwar geringfügig, aber wir erachten es für wichtig sie wenigstens kurz zu erwähnen. Es handelt sich um Goodwill-Abschreibungen. Bis zum Jahr 2015 wurde die maximale Dauer für Goodwill-Abschreibungen auf 60 Monate festgesetzt. Mit der Novelle trat aber eine Bestimmung in Kraft, die den Gesellschaften zu entscheiden ermöglicht, Goodwill eine längere Zeit abzuschreiben, maximal aber 120 Monate.

Für die Bilanzen des Jahres 2016 wurden neue staatliche Berichte vorgeschrieben. Es ist wichtig, darin auch die Angaben der vergangenen Periode richtig darzulegen. Falls Sie sich mit der Übertragung der Angaben in den neuen Berichten nicht sicher sind, kann Ihnen der Tschechische Buchungsstandard Nr. 024 behilflich sein. Die Änderungen der Gesetzgebung zur Buchhaltung 2017 betreffen den Bereich Kosten und Erträge im Wesentlichen nicht.

Im Fall von Fragen zu dem oben Angeführten wenden Sie sich bitte an uns.

Autor: Zbyněk Švejcar und Klára Honzíková

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