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Petr Branda | June 14, 2023
Der EU-Rat hat einen Entwurf zur Aktualisierung der Rechtsvorschriften zum grenzüberschreitenden Abfalltransport vorgelegt. Diese Initiative zielt auf den Export von Abfällen, den Kampf gegen unerlaubte Transporte und die Digitalisierung dieser Tätigkeit. Die wichtigste Änderung wird ein Exportverbot für zur Entsorgung bestimmte Abfälle in andere Mitgliedstaaten und gleichzeitig eine Beschränkung des Abfalltransports in Nicht-OECD-Länder sein.
Der Entwurf soll sicherstellen, dass der internationale Abfalltransport keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt, und gleichzeitig die Umlaufwirtschaft fördern.
Der EU-Rat gibt an, dass weltweit etwa 182 Millionen Tonnen Abfall gehandelt werden (Angabe für 2018). Basierend auf Daten der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 ergibt sich, dass jedes Jahr etwa 2 000 Millionen Tonnen Abfall innerhalb der EU produziert werden, während 32,7 Millionen Tonnen in Länder außerhalb der EU exportiert
und 70 Millionen Tonnen innerhalb der EU gehandelt werden. Die größte Menge an EU-Abfällen wird in die Türkei exportiert, gefolgt von Indien und dem Vereinigten Königreich.
Die neuen Regeln fokussieren auf mehrere Ziele. Im ersten Fall sollten Abfälle nur in Länder verbracht werden, in denen sie ordnungsgemäß verarbeitet werden. Das zweite Ziel betrifft die Bekämpfung unerlaubter Abfalltransporte. Nicht zuletzt sollte eine umfassende Harmonisierung und Digitalisierung der Verfahren für den Abfalltransport innerhalb der EU mit Schwerpunkt auf Transporte zum Zweck des Recyclings erfolgen.
Die neue Verordnung verbietet beispielsweise die Ausfuhr von zur Entsorgung bestimmten und nicht zu rezyklierenden Abfälle in einen anderen EU-Mitgliedsstaat. Darüber hinaus soll ein Verbot des Abfalltransports
in Nicht-OECD-Länder erfolgen. Eine Ausnahme wäre es, wenn diese Nicht-OECD-Länder diesem Export ausdrücklich zustimmen und gleichzeitig eine umweltfreundliche Abfallwirtschaft nachweisen würden.
Im Zusammenhang mit Transporten innerhalb der EU soll das Verfahren der vorherigen schriftlichen Benachrichtigung und Zustimmung für Abfallexporteure vereinfacht werden. Ziel ist es, ein höheres Maß an Einklang/Compliance zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen und den mit dem Prozess verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern, bei dem Exporteure vor der Ausfuhr von Abfällen die Bestimmungsländer die jeweilige Ausfuhr sowie
den Bestimmungsort und die Durchfuhr benachrichtigen und anschließend eine schriftliche Genehmigung erhalten müssen. Generell sollen auch Ausfuhranmeldungs-, Einwilligungs- und Auskunftsverfahren digitalisiert werden.
Am elektronischen System für den Austausch der Dokumentation werden Änderungen vorgenommen, um es konsistenter und genauer zu machen. Auch einige Fristen zur Meldung von Abfallexporten werden verlängert.
Darüber hinaus soll die Kontrolle über den Transport von auf der Grünen Liste aufgeführten Abfällen - für die mildere Transportvorschriften gelten - verstärkt werden. Ziel ist es, die Kontrolle über diese Abfallströme zu verbessern.
Gleichzeitig sollte es eine Änderung der Rücknahmepflicht bei illegalen Transporten geben. Der EU-Rat erwähnt
hier die Möglichkeit, anstelle des herkömmlichen Rücknahmeverfahrens alternative Regelungen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen zu schaffen.
Die neuen Maßnahmen sollen durch die Einführung von Audits und einem Register eine angemessene Verarbeitung und Beförderung von Abfällen außerhalb des Gebiets der EU-Mitgliedstaaten sicherstellen und so zum Schutz der Umwelt und zur Verhinderung illegaler Abfallverbringung beitragen. Ziel dieser Audits ist es nachzuweisen, dass die Anlagen die Abfälle umweltgerecht verarbeiten. Nur unter diesen Voraussetzungen wäre es Exporteuren gestattet, Abfälle zu diesen Anlagen in Drittländern zu exportieren. Um den Exporteuren Informationen über geprüfte Anlagen zu erleichtern, sollte ein von der Kommission geführtes Register eingerichtet werden.
Außerdem sollten einheitliche Kriterien zur Unterscheidung zwischen Abfällen und gebrauchten Gütern gewährleistet werden, um einen Missbrauch der Transportvorschriften und den Schmuggel von Abfällen in Drittländer zu verhindern.
Der EU-Rat stimmte dem Entwurf der Kommission zu, eine Durchsetzungsgruppe für die Abfalltransportverordnung einzurichten, um die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zur Verhinderung und Aufdeckung illegaler Transporte zu erleichtern und zu verbessern.
Bevor die jeweilige Rechtsvorschrift in Kraft tritt, werden zwischen dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament Verhandlungen über deren endgültigen Inhalt und Wortlaut stattfinden.
Petr Branda, Manager von Grant Thornton Advisory, kommentiert die Neuigkeiten: „Derzeit beobachte ich eine Reihe von Änderungen in den Regeln für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen, die ich als positiven Schritt zur Verbesserung des Gesamtprozesses betrachte. Eines der Hauptprobleme beim Transport von Abfällen und deren ordnungsgemäßer Entsorgung ist die Wartezeit für Genehmigungen für grenzüberschreitende Transporte. In der aktuellen Situation dauert es etwa 3-4 Monate, bis man diese Genehmigung erhält, was wirklich eine sehr lange Zeit ist. In dieser Zeit kommt es zu einer unnötigen Verzögerung des Abfalltransports zu den jeweiligen Anlagen.
Daher begrüße ich alle Bemühungen, den Genehmigungsprozess zu vereinfachen und seinen Verlauf zu beschleunigen. Es ist wichtig zu erkennen, dass dieser Schritt zu einer einfacheren und effektiveren Lösung des Problems der Abfallbewirtschaftung führen könnte. Ich möchte jedoch auf die Vorsicht im Zusammenhang mit der Fristverlängerung für die Meldung von Abfallexporten hinweisen. Der Genehmigungsprozess sollte so schnell und effizient wie möglich ablaufen und bei einer Verlängerung der Fristen könnte es passieren, dass die Genehmigung noch länger als bisher dauern wird. Ich stimme auch der Idee einer verstärkten Kontrolle von Abfällen zu, die auf der Grünen Liste stehen. Dieser Schritt könnte zu einem besseren Überblick über unsachgemäße und illegale Abfalltransporte beitragen. Gleichzeitig begrüße ich die Änderung des Rücknahmeverfahrens bei unerlaubten Transporten, da die Unternehmen, die diese Transporte durchführen, in kurzer Zeit verschwinden können und es ist notwendig, Regeln für die anschließende Entsorgung dieser Abfälle zu schaffen. Aufgrund dieses Prozesses erhöht sich auch die Belastung der Umwelt, so dass es notwendig ist, ein System zu konzipieren, in dem der Abfall auf angemessene Weise gleich entsorgt werden kann. Was die Veränderungen beim Export von Abfällen außerhalb der Europäischen Union (EU) betrifft, würde ich ein einheitliches Register begrüßen, das den Export in Drittländer erleichtern würde. Ein ebenso positiver Schritt ist die Einführung einheitlicher Kriterien zur Unterscheidung zwischen Abfall und Gebrauchtware, da hierdurch der Transport illegaler Abfälle effektiver bekämpft werden könnte. Zusammenfassend ist es daher von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass alle diese Änderungen tatsächlich zu einer Vereinfachung und Verkürzung der Dauer des gesamten Abfallexportprozesses führen. Es muss vermieden werden, dass diese neuen Regelungen nur zu weiterem Verwaltungsaufwand führen würden. Im Rahmen dieses Prozesses ist es wichtig, den Fokus auf Effizienz und Nachhaltigkeit für die Umwelt und für Unternehmen zu legen, die sich mit dem Transport von Abfällen befassen.“