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Veronika Odrobinová | October 19, 2023
„Bahnbrechende Entscheidung: Nachbarn schlagen einen Geschäftsmann, der eine Wohnung über Airbnb gekauft hat“ oder „Die Baubehörde hat eine beispiellose Entscheidung getroffen.“ Sie verbot dem Eigentümer der Wohnung in der Jungmannova-Straße, diese über die Airbnb-Plattform zu vermieten“.
Zuletzt gab es in Artikeln namhafter Medien Aussagen, die durchaus als Ende von Airbnb in Prag, wenn nicht sogar in der ganzen Tschechischen Republik, verstanden werden könnten. Die Situation ist jedoch anders, als es auf den ersten Blick scheinen mag.
Wenn Sie im Bereich der Kurzzeitvermietung unternehmen oder diesen Service selbst nutzen, haben Sie möglicherweise den Fall eines Unternehmers registriert, dem in den letzten Wochen die Kurzzeitvermietung in einer seiner Wohnungen untersagt wurde. Darüber hinaus bezeichnete der Verein „Snesitelné bydlení“ („Angenehmes Wohnen“) im Pragzentrum diese Entscheidung als einen Meilenstein, der eine Reihe von Stornierungen von Airbnb- Vermietungen in Prag auslösen werde.
In diesem Fall ging es jedoch eher um eine Situation, in der der Vermieter gegen das Gesetz verstieß und es ihm daher untersagt war, kurzfristig zu vermieten; und nicht um eine Situation, in der die kurzfristige Vermietung selbst gegen das Gesetz oder eine Vorschrift verstößt. Nachbarn der betreffenden Wohnung beschwerten sich regelmäßig über Lärm, Geruch oder Zerstörung von Gemeinschaftsräumen. Eine solche Situation ist neben einem Verstoß gegen
die Satzung des SVJ-Verbands /Verband der Wohnungseigentümer/, einer Eigentums- oder Nachtruheverletzung
einer der wenigen Gründe, die zu einem Betriebsverbot für Kurzzeitvermietungen führen können. Der Eigentümer einer Wohneinheit ist verpflichtet, die Regeln für die Bewirtschaftung des Hauses und für die Nutzung der Gemeinschaftsräume einzuhalten sowie für deren Einhaltung durch die Personen zu sorgen, denen er Zutritt
zum Haus oder zur Wohnung gewährt hat.
Zu Gunsten von Unternehmern im Airbnb-Bereich spricht auch das Oberste Gericht, das am 15. März dieses Jahres
mit Beschluss AZ. 26 Cdo 854/2022 entschieden hat, dass das Verbot der Kurzzeitvermietung nicht einmal
in der Satzung des SVJ-Verbands der Wohnungseigentümer enthalten sein darf. Eine solche Bestimmung/Regelung wäre ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Eigentümers der Wohnungseinheit und daher als solche unzulässig.
Die oben genannte Entscheidung kann dazu führen, dass die Behörden und andere Bewohner des Hauses strenger gegenüber kurzfristigen Vermietern und Mietern vorgehen, und dies insgesamt zu einer besseren Durchsetzung des bereits geltenden Gesetzes beitragen wird. Unserer Meinung nach wird es jedoch nicht zu einem starken Rückgang oder einem völligen Verschwinden dieser Geschäftsform kommen.
Derzeit befindet sich Airbnb in einer relativen Grauzone. Dies sollte sich bis Ende 2024 durch das Einheitsregister eTurista ändern, das auf Basis einer EU-Verordnung eingerichtet wird. Dabei werden sämtliche Beherbergungs- Einrichtungen, Kurzzeitunterkünfte und untergebrachten Personen erfasst. Airbnb wird damit ohne weiteres
zu einer staatlich regulierten und legalen Geschäftsform, die jährlich bis zu einer Milliarde Kronen in die tschechische Staatskasse beitragen könnte.