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| March 31, 2023

GT-Urteil: Ist es gesetzlich zulässig, Besuch eines Restaurants den Kindern zu verboten?

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Letzte Woche hat das Prager Bistro Marthy’s Kitchen in seinen sozialen Netzwerken einen Beitrag mit 7 Regeln für den Eintritt von Kindern und Anforderungen an ihr Verhalten während eines Besuchs in diesem Bistro veröffentlicht, der große Emotionen nicht nur in den Kommentaren in den sozialen Netzwerken hervorrief und man kann sagen, dass daraus eine gesamtgesellschaftliche Debatte über Regeln nicht nur in Gaststättenbetrieben wurde. Welche Regeln können die Besitzer für den Besuch und das Verhalten von Kin

Das Konzept der Gaststätten nur für Erwachsene und das Thema des Zutrittsverbots für Kinder wurden im öffentlichen Raum und aus rechtlicher Sicht nicht das erste Mal gelöst; wiederholt wurde dies nicht nur von der Tschechischen Handelsinspektion, sondern auch vom Obersten Verwaltungsgericht behandelt. Dies basiert hauptsächlich auf einer Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalls,
da die Rechtsgrundlage selbst für Laien oder Experten nicht sehr eindeutig ist, wenn das Verbraucher-schutzgesetz Nr. 634/1992 Slg. lediglich eine Diskriminierung von Verbrauchern in § 6 verbietet,
der ausdrücklich Folgendes festlegt: „Der Verkäufer darf Verbraucher beim Verkauf von Produkten oder bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht diskriminieren.“ Was unter dieser Diskriminierung zu verstehen ist, wird jedoch durch das Gesetz selbst nicht bestimmt. Die Antwort auf diese Frage muss daher in den Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts (im Folgenden „NSS“) gesucht werden.

Das NSS-Gericht stellte in einem seiner Urteile, AZ. 4 As 1/2014-28, fest, dass ein allgemeines Verbot des Zutritts von Kindern in eine Gaststätte, das nicht auf sachlichen und vernünftigen Gründen beruht und nicht durch ein berechtigtes Ziel gerechtfertigt ist, eine Diskriminierung im Sinne des § 6 des Verbraucherschutzgesetzes darstellt. Gründe, aufgrund derer der Zutritt von Kindern in die Einrichtung in zumutbarer und erforderlicher Weise beschränkt werden kann, können beispielsweise die Bauweise der Einrichtung oder die Art der hier erbrachten Dienstleistungen sein. Die allgemein erklärte Ausrichtung des Betreibers auf eine bestimmte Klientel kann jedoch nicht als vertretbarer Grund
für ein Verbot des Betretens des Restaurants durch Kinder angesehen werden.

In der Vergangenheit stand das NSS-Gericht aber auch auf der anderen Seite des Meinungsspektrums, als es sich auf die Seite des Betreibers eines Hotels mit FKK-Zone und Wellnessangebot stellte, der Kindern unter 15 Jahren den Zutritt untersagte. Dieses Verbot wurde im Katalog mit den Übernachtungspreisen wie folgt klar formuliert: „Für Ihre Ruhe und Behaglichkeit gestatten wir Kindern unter 15 Jahren keinen Aufenthalt“. Die tschechische Handelsinspektion bewertete diese Maßnahme als diskriminierend und verhängte eine Geldstrafe gegen den Hotelbetreiber. Das NSS-Gericht kam jedoch zu dem gegenteiligen Schluss und stellte laut seiner Entscheidung fest: „der Ausschluss von Personen unter 15 Jahren von Beherbergungsleistungen stellt ein angemessenes und notwendiges Mittel dar, um das Ziel zu erreichen, was im Fall dieses Hotels die Sicherung einer ruhigen und stillen Umgebung zur geeigneten Entspannung sein soll."

Die allgemeine Prämisse der Diskriminierung ist die unterschiedliche Behandlung in vergleichbaren Situationen, was gut durch den bekannten Fall der doppelten Preise für Bürger der Tschechischen Republik und Ausländer in der Tschechischen Republik veranschaulicht werden kann, wenn es sich um eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit handelt. Es ist zu bedenken, dass es auch dann, wenn es sich tatsächlich um eine Diskriminierung handelt, berechtigte Gründe gibt, die das Vorliegen einer Diskriminierung rechtfertigen können. Eine konkrete Aufzählung dieser Gründe gibt es nicht, aber man kann zum Beispiel Gesundheitssicherheit und -schutz, Eigentumsschutz, Schutz der Privatsphäre, Vereinigungsfreiheit nennen, im oben genannten Fall hielt auch das konkrete Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens stand.

In den betrachteten Fällen kann man häufig auf die Argumente von Betreibern und Befürwortern verschiedener Beschränkungen stoßen, dass Unternehmen in anderen Staaten der Europäischen Union berechtigt sind, sich auf eine bestimmte Klientel zu konzentrieren und die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber anderen Personen zu verweigern. Wie sieht es also mit dem Recht der Europäischen Union aus? Das Recht der Europäischen Union zeichnet sich durch eine starke Betonung der Bekämpfung von Diskriminierung aus, lt. Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der bei der Anwendung der Rechte der Europäischen Union anzuwenden ist und ein weites Diskriminierungsverbot festlegt, egal ob es um Geschlecht, Rasse, genetische Merkmale, soziale Herkunft oder vielleicht einfach nur das Alter geht. Schließlich stellte das NSS-Gericht fest, dass ein pauschales Restaurantverbot für Kinder unter anderem eine Diskriminierung aufgrund der Elternschaft darstellen würde, da ein solches Verbot insbesondere Eltern benachteilige.

Trotz der oben dargestellten Fälle und unterschiedlichen Entscheidungen muss festgestellt werden,
und in diesem Sinne hat auch das NSS entschieden, dass das pauschale Verbot des Betretens eines Restaurants für Kinder eine Diskriminierung ist, die die Prüfung der Angemessenheit nicht besteht und sicherlich nicht im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union steht. In solchen Fällen kann laut dem NSS-Gericht die Ruhe im Restaurant auch dadurch erreicht werden, dass ein konkretes problematisches Kind bzw. Eltern ausgewiesen werden.

Wie sind die Regeln von Bistro Marthy’s Kitchen im Lichte des oben Genannten zu beurteilen? Diese Schlussfolgerung mag wahrscheinlich für erbitterte Eltern mit Kindern enttäuschend sein, aber diese konkreten Regeln verstoßen höchstwahrscheinlich gegen das Gesetz nicht, da sie Kindern den Zutritt zum Bistro von vornherein nicht ausdrücklich verbieten und dieses Verbot auch nicht hergeleitet werden kann. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich eher um eine Reihe von Empfehlungen und Bitten. Die Regeln mögen zwar einen passiv aggressiven Ton haben, aber unserer Meinung nach begeht der Besitzer des Bistros keine rechtswidrige Handlung.