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Daniela Riegel | April 17, 2023
Am 13. April veröffentlichte das Ministerium für Industrie und Handel (MPO) das Verfahren zur Übertragung übermäßiger Vermögensvorteile an den Staatshaushalt.
Der Bericht über die Bewertung des Auftretens eines übermäßigen Vermögensvorteils muss von einem Großunternehmer elektronisch, über das hier verfügbare Informationssystem AIS MPO, beim Ministerium für Industrie und Handel eingereicht werden. Die Abgabe des Berichts ist ab 20. April 2023 ab 9 Uhr möglich.
Der Abzug überhöhter Vermögensvorteile wird auf das Bankkonto des Zollamts der Hauptstadt Prag überwiesen. Detaillierte Anweisungen zum oben Genannten finden Sie auf der Website MPO.
Autor: Daniela Riegel